Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 128

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Trotzdem: Das Problem bei diesen Beratungsverträgen ist nicht eines der prozentuel­len Summe zum möglichen Gesamtgewinn, den Sie da darstellen, das Problem ist ja die Frage der politischen Entscheidung im Vorhinein: Was soll denn privatisiert werden und was nicht? Wenn man sich hinstellt und sagt: Ich privatisiere alles! – Na super! Dann kommt irgendein Berater und bekommt noch einmal 10 Millionen. Das dann in Beziehung zum halben Bundesvermögen zu setzen, das ist doch keine Rechtfertigung. Da wird einfach die Fragestellung falsch herum aufgezäumt.

Wenn Sie uns dann erklären, New Public Management sei damit forciert beziehungs­weise geleistet worden, dann sage ich: Beratungsleistung, gute Nacht! Welches New Public Management haben Sie denn entdeckt? Wo geht etwas weiter? Wenn man mit den Beamten redet, die da wirklich engagiert sind ... (Abg. Broukal: Es war Arthur Andersen bei Enron, sagt der Google zumindest! Vielleicht weiß ... der Herr Finanzmi­nister ...!) – Vielen Dank! (Rufe bei der ÖVP: Aber nicht bei den Bundeswohnungen! – Abg. Dr. Fekter: Hat wieder was verschlafen, der Herr Broukal!) Beziehen wir uns auf Google, beziehen wir uns auf die Suchmaschine: vorläufig also doch wieder Arthur Andersen. – Vielleicht sollten Sie auf Ihrer Homepage entsprechende Korrekturen vor­nehmen. (Bundesminister Mag. Grasser: Bei den Bundeswohnungen, Herr Abgeord­neter, war es der Lehman!)

Von einem New Public Management ist kaum etwas zu entdecken, aber Sie führen das hier als besonderen Erfolg an. Das kann mit diesen Beratungsverträgen, wenn sie so gut sind, nichts zu tun haben. Aber lassen wir das beiseite! (Rufe und Gegenrufe zwi­schen den Abgeordneten Broukal und Dr. Fekter.)

Das Problem bei derartigen Regierungskampagnen oder auch bei Kampagnen einzel­ner Ministerien ist Folgendes: Wo ist die Grenze des Zulässigen? – Darüber kann man natürlich immer streiten. Ich möchte nicht behaupten, dass überhaupt kein Geld für Werbung seitens der Regierung oder eines Ministeriums ausgegeben werden soll, aber es geht doch immer darum, womit „informiert“ – unter Anführungszeichen – wird. Da geht es eben darum, dass maximal Bildfläche für einen Finanzminister verbraucht wird. Das kann doch nicht der Sinn und Zweck sein! Das ist doch anachronistisch für den Steuerzahler. Sie geben den Sparefroh, aber um dieses Bild aufzubauen, schmeißen Sie das Geld der Steuerzahler hinaus! Das passt doch nicht zusammen, und das ist das Problem an der Geschichte!

Ich bin ja nicht allein mit dieser Kritik, ich habe deshalb extra einen aktuellen Rech­nungshofbericht angefordert, den wir im Ausschuss behandeln werden. Sie selbst wer­den ja Gelegenheit haben, im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dort werden wir dieser Sache dann ernsthaft und tat­sächlich auf den Grund gehen.

Wir haben auch schon die Problematik behandelt, was mit diesen Regierungskam­pagnen eigentlich los ist. Der Rechnungshof empfiehlt heftig – im Gegensatz zur bis­heri­gen Praxis –, endlich einmal klare Richtlinien und Kriterien für diesen Bereich zu er­ar­beiten.

Aber: Was lesen wir? – Die Regierung wehrt sich, das wird nicht als zweckdienlich be­trachtet, das sei einer anlassbezogenen Öffentlichkeitsarbeit abträglich. – Ihre Anlässe kennen wir. So geht es dann aus! Und das ist eben der Unterschied: Wird damit ein Bürger oder eine Bürgerin in einem Inserat informiert, was seine/ihre Rechte betrifft, was seine/ihre Möglichkeiten betrifft, irgendeine Dienstleistung des Staates in An­spruch zu nehmen oder nicht? – Nein, man muss die Bilder des Finanzministers kon­sumieren! Man muss lesen: Keine neuen Schulden! – und was weiß ich noch. Ob das dann wahr ist oder nicht, ist Wurscht. Das ist das Problem!

 


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