Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 130

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an diese kommt. Dann sind unzulässige Zahlungen von 7 500 – damals noch – Schil­ling in den Raum gestellt worden. Und der Herr Bundesminister hat immer gesagt, ein Verkauf an Dritte stehe überhaupt nicht im Vordergrund.

Dabei ist eigentlich ganz klar, dass alles nur darauf hinausgelaufen ist und hinausläuft, dass diese Wohnungen an Gesellschaften, an Immobilienfirmen und Investoren ver­kauft werden sollen.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Artikel in der „Presse“ vom 5. Juni dieses Jah­res sehr interessant, in der Kollege Großruck ein Interview gegeben hat, in dem unter anderem auch die Äußerung gefallen ist, dass die hohen Mieten ... (Abg. Großruck: Das war unbezahlt, das Interview!) – Ja, aber horchen Sie sich das Ergebnis an, das ist interessant, weil ja auch immer wieder von einer Mieterhöhung bei den Genossen­schaftswohnungen in der Wiedervermietung geredet wurde. In diesem Interview wurde gesagt, dass diesen Druck der Herr Finanzminister ausgeübt habe. Sie haben sich von einer geplanten Mieterhöhung in der Wiedervermietung distanziert. Das habe ich in diesem Zusammenhang sehr interessant gefunden, vor allem angesichts dessen, dass Großinvestoren diese Wohnungen kaufen sollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Vielleicht noch zur Information: Es hat ja auch Prozesse gegen die BUWOG gegeben. Diesbezüglich gab es bereits eine einstweilige Verfügung, und gestern ist in Linz ein Urteil gegen die WAG-Wohnungen ergangen, in dem rechtlich klargestellt wurde, dass es rechtswidrige Verkaufsbedingungen für die Mieter gegeben hat. Und das ist eigent­lich unerhört!

Sie sind nicht einmal bereit, die Mindestanforderungen in einem Rechtsstaat einzuhal­ten, andererseits aber werden hier Großbeträge ausgegeben, wie es in der Zweiten Republik in einem Ressort noch nicht üblich war. Das ist wirklich unerhört! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Mieter selbst haben nur Nachteile zu erwarten: Es sind Verzögerungen entstanden, die Mieter, die kaufen wollen – das sind ja nur ganz wenige –, sind verunsichert, es sind Kosten entstanden. Der gesamte Ablauf ist zu hinterfragen, und eine Frage ist dabei in den Vordergrund zu stellen: Wem nützt das Ganze? Welche Personengruppen haben von solch einem geplanten Verkauf einen Vorteil? (Ruf bei der ÖVP: Die zukünf­tigen Eigentümer!) – Die zukünftigen Mieter? Es ist nur ein kleiner Prozentsatz, der kaufen will, aber der soziale Wohnbau hat in Österreich eine sehr wichtige und enorme Bedeutung. (Abg. Großruck: Ist das zur Dringlichen oder zu etwas anderem? Reden Sie zur Dringlichen oder zu etwas anderem?) Die Mieter haben sicher nicht den Vorteil. Das Grundbedürfnis auf Wohnen wird durch den sozialen Wohnbau gedeckt.

Die Beschäftigten der BUWOG haben auch keinen besonderen Vorteil, denn das ist ein ordentlicher, florierender Betrieb mit sicheren Arbeitsplätzen.

Bleibt eine Gruppe, die möglicherweise Vorteile hat: das Bankhaus Lehman & Brothers und die Rechtsanwaltskanzleien. Die haben vom Herrn Minister für ein bisher völlig fehlgeschlagenes Projekt immerhin 10,9 Millionen € an Beratungssalär zum Teil schon bekommen, das andere wird erst ausbezahlt. (Abg. Großruck: Meinen Sie „Euroteam“, oder was meinen Sie? – Abg. Mag. Wurm: BUWOG-Verkauf!)

Mit dieser Angelegenheit wird sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen, es hat nämlich eine anonyme Anzeige gegeben, und jetzt wird die Sachverhaltslage geprüft. In dieser Anzeige wird behauptet – das wird eben zurzeit geprüft –, dass Beratungsaufträge an nahe stehende Firmen vergeben wurden, obwohl die Anbote zu teuer waren. Die Kos­tendifferenz soll in die Taschen von Mitarbeitern geflossen sein – laut „NEWS“ vom 20. Februar.

 


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