an diese
kommt. Dann sind unzulässige Zahlungen von 7 500 – damals noch –
Schilling in den Raum gestellt worden. Und der Herr Bundesminister hat immer
gesagt, ein Verkauf an Dritte stehe überhaupt nicht im Vordergrund.
Dabei ist
eigentlich ganz klar, dass alles nur darauf hinausgelaufen ist und hinausläuft,
dass diese Wohnungen an Gesellschaften, an Immobilienfirmen und Investoren verkauft
werden sollen.
In diesem
Zusammenhang ist auch ein Artikel in der „Presse“ vom 5. Juni dieses Jahres
sehr interessant, in der Kollege Großruck ein Interview gegeben hat, in dem
unter anderem auch die Äußerung gefallen ist, dass die hohen Mieten ... (Abg. Großruck: Das war unbezahlt,
das Interview!) – Ja, aber horchen Sie sich das Ergebnis an, das ist
interessant, weil ja auch immer wieder von einer Mieterhöhung bei den Genossenschaftswohnungen
in der Wiedervermietung geredet wurde. In diesem Interview wurde gesagt, dass
diesen Druck der Herr Finanzminister ausgeübt habe. Sie haben sich von einer
geplanten Mieterhöhung in der Wiedervermietung distanziert. Das habe ich in diesem
Zusammenhang sehr interessant gefunden, vor allem angesichts dessen, dass
Großinvestoren diese Wohnungen kaufen sollen. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
Vielleicht
noch zur Information: Es hat ja auch Prozesse gegen die BUWOG gegeben.
Diesbezüglich gab es bereits eine einstweilige Verfügung, und gestern ist in
Linz ein Urteil gegen die WAG-Wohnungen ergangen, in dem rechtlich klargestellt
wurde, dass es rechtswidrige Verkaufsbedingungen für die Mieter gegeben hat.
Und das ist eigentlich unerhört!
Sie sind nicht einmal bereit, die
Mindestanforderungen in einem Rechtsstaat einzuhalten, andererseits aber
werden hier Großbeträge ausgegeben, wie es in der Zweiten Republik in einem
Ressort noch nicht üblich war. Das ist wirklich unerhört! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
Grünen.)
Die Mieter selbst haben nur Nachteile zu erwarten: Es sind Verzögerungen entstanden, die Mieter, die kaufen wollen – das sind ja nur ganz wenige –, sind verunsichert, es sind Kosten entstanden. Der gesamte Ablauf ist zu hinterfragen, und eine Frage ist dabei in den Vordergrund zu stellen: Wem nützt das Ganze? Welche Personengruppen haben von solch einem geplanten Verkauf einen Vorteil? (Ruf bei der ÖVP: Die zukünftigen Eigentümer!) – Die zukünftigen Mieter? Es ist nur ein kleiner Prozentsatz, der kaufen will, aber der soziale Wohnbau hat in Österreich eine sehr wichtige und enorme Bedeutung. (Abg. Großruck: Ist das zur Dringlichen oder zu etwas anderem? Reden Sie zur Dringlichen oder zu etwas anderem?) Die Mieter haben sicher nicht den Vorteil. Das Grundbedürfnis auf Wohnen wird durch den sozialen Wohnbau gedeckt.
Die Beschäftigten der BUWOG haben auch keinen besonderen Vorteil, denn das ist ein ordentlicher, florierender Betrieb mit sicheren Arbeitsplätzen.
Bleibt eine Gruppe, die möglicherweise
Vorteile hat: das Bankhaus Lehman & Brothers und die
Rechtsanwaltskanzleien. Die haben vom Herrn Minister für ein bisher völlig
fehlgeschlagenes Projekt immerhin 10,9 Millionen € an Beratungssalär
zum Teil schon bekommen, das andere wird erst ausbezahlt. (Abg. Großruck: Meinen Sie
„Euroteam“, oder was meinen Sie? – Abg. Mag. Wurm: BUWOG-Verkauf!)
Mit dieser Angelegenheit wird sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen, es hat nämlich eine anonyme Anzeige gegeben, und jetzt wird die Sachverhaltslage geprüft. In dieser Anzeige wird behauptet – das wird eben zurzeit geprüft –, dass Beratungsaufträge an nahe stehende Firmen vergeben wurden, obwohl die Anbote zu teuer waren. Die Kostendifferenz soll in die Taschen von Mitarbeitern geflossen sein – laut „NEWS“ vom 20. Februar.