Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 138

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Preis gewonnen hat: den Speyerer Preis für öffentliche Verwaltung, nämlich die Ge­meinde Linz. Ich kann Ihnen aber gleichzeitig mitteilen, dass die Gemeinde Linz, um diesen Preis zu erzielen, minimalsten Zukauf von Außen-Know-how getätigt hat, son­dern in erster Linie auf das Innen-Know-how zurückgegriffen hat und interne Wissens­quellen, interne Erfahrungsquellen, das heißt bewährte Beamtinnen und Beamte, he­rangezogen hat, um innovative Verwaltungsprojekte zu entwickeln und voranzutreiben. (Abg. Scheibner: Das kann man schwer vergleichen!)

Null Kosten und ein super Preis und ein super Ergebnis! Bitte, das sollten Sie auch in den Ministerien vorantreiben, denn ich glaube, auch in Ihren Ministerien, genauso wie in Ihren Universitäten, sitzen Menschen, die wissen, wie es besser geht. Die internen Ressourcen gilt es zu nützen! Das zum Punkt 2. (Beifall bei den Grünen. – Bundesmi­nister Mag. Grasser verlässt seinen Platz auf der Regierungsbank und spricht mit Abg. Mag. Molterer.)

Zum Punkt 3. Herr Minister! – Sie sind jetzt momentan nicht da! (Ruf bei der SPÖ: Da drüben steht er!) Daher: Herr Staatssekretär – Sie vertreten ihn ja immer sehr nett und sehr zuvorkommend! Punkt 3: politisches Marketing. Keine Frage, politisches Marke­ting ist in einer Zeit, in der Marketing überhaupt relativ überbordend verwendet wird, durchaus gerechtfertigt. Nur, Herr Finanzminister, ich glaube, im Sinne der Effizienz des Einsatzes von Steuergeldern lassen Sie die Zügel etwas schleifen und schießen Sie schon etwas übers Ziel. (Abg. Öllinger: Das ist unmöglich, Herr Finanzminister! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Finanzminister, ich glaube, es ist ein schlichtes Gebot der Höflichkeit, dem ande­ren zuzuhören. Normalerweise versuchen Sie im Sinne des politischen Marketings, sich gerade den Abgeordneten gegenüber als durchaus freundlich, höflich und auch dankbar zu erweisen. Im Sinne dieser Haltung, die Sie ja immer auf den Lippen führen, ersuche ich Sie auch persönlich, diese Haltung mir gegenüber an den Tag zu legen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) – Ich rede ja ganz nüchtern, wie Sie vielleicht durch den Herrn Staatssekretär vermittelt bekommen.

Also zum Punkt 3, zum politischen Marketing. Klar, das ist notwendig, es ist durchaus erfolgsträchtig, man gewinnt damit vielleicht WählerInnen. Nur: Nehmen Sie auch den Effizienzposten, den Steuergelderposten und den Rechnungshof ernst! Greifen Sie zurück auf das, was mein Kollege Kogler schon zitiert hat, auf die Anmerkungen des Rechnungshofes. Zur Erhärtung darf ich sie noch einmal zitieren: „Die Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit ist“ durchaus „zulässig“. Auf „parteipolitische Wahlwerbung“ sollte aber verzichtet werden. Darauf sollte man es nicht ausrichten. Dass es hier rechtlicher Rahmenbedingungen bedarf, ist unbestritten, aber diese fehlen uns noch.

Sie sollten in erster Linie, gerade als Finanzminister, darauf achten, dass hier Rah­menbedingungen gesetzlicher Natur geschaffen werden, die nicht dazu führen, dass Steuergelder für parteipolitisches Marketing verwendet werden. Aber Sie stehen so­wieso über der Partei, bei Ihnen ist ja das „KHG“ die Punze beziehungsweise die Mar­ke. Die „KHG“-Werbung sollten Sie sich wirklich aus privaten Taschen zahlen lassen. Sie machen es ja auch, aber Sie vergessen darauf, zum Beispiel bei der Finanzierung der Homepage, dass Sie das ja, wenn Sie sie privat finanzieren, sicherlich als steuerli­chen Abschreibposten geltend machen. Deshalb ist Ihre Aussage, dass kein Cent von Steuergeldern da hineinfließt, sicherlich nur die halbe Wahrheit, denn Sie schreiben es ja ab. Also insofern wird halt ein bisschen etwas dem Staat vorenthalten. – So, das war eine kleine Fußnote. (Abg. Mag. Molterer: Das darf ja nicht wahr sein!) Ja, meine Gü­te, ist ja ehrlich, Herr Klubobmann!

Zum 4. Punkt, der Vergabe – und das ist für mich die zentrale Frage. Da darf ich auch wieder zitieren. Herr Professor Raschauer hat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass


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