Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 180

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verabschiedet hat, weil wir immerhin auf den Familienausgleichszulagenrichtsatz zu­steuern und das Jahr für Jahr machen.

Zweitens haben Sie in Ihrem Modell festgehalten, dass die Frauen in der Zeit der Ka­renz ihr Einkommen weiterhin stabilisiert bekommen. Das heißt: Wenn eine Frau, die teilzeitbeschäftigt ist, vor der Kinderpause mit ihrem Einkommen unter dem Aus­gleichszulagenrichtsatz ist, so wird sie, wenn sie arm ist, in der Zeit des Karenzgeldbe­zuges arm bleiben. Aber jene Frau, die Höchsteinkommenbezieherin ist, wird den Vor­teil haben, Höchsteinkommenbezieherin zu werden. Ich würde Sie daher bitten, in Ihrem Modell das dahin gehend zu korrigieren, dass man zumindest den Ausgleichszu­lagenrichtsatz bekommt. Dann werden jene Frauen, die teilzeitbeschäftigt sind und deren Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, in Ihrem System nicht mehr benachteiligt werden.

Vielleicht könnten Sie das, nachdem es ja nicht Gesetzeskraft hat, sondern als Infor­mationsbroschüre für Ihre Anhänger und für die österreichische Bevölkerung dient, in dieser Form korrigieren, denn mit dem Wort „zumindest“ würden Sie das deutlicher machen, als es jetzt in Ihrem Text ist – falls Sie solche Intentionen nicht haben, wie man herauslesen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man in der Diskussion vernehmen konnte, dass Kollege Gusenbauer bei Pensionisten mit höherem Einkommen, die über den Höchstgrenzen im ASVG-Bereich liegen, sich bis zu 10 Prozent Solidarabgabe vorstel­len kann, und wenn man sich vergegenwärtigt, was in den Medien von Karl Blecha zu hören war, dass nämlich der nächste Pensionsraub auf Grund der Anpassung in den Jahren 2003 und 2004 geplant wäre, so wie er es formuliert hat, dann muss ich sagen: Das ist unrichtig, denn das, was die Bundesregierung beschlossen hat, liegt deutlich unter den 10 Prozent, die Sie formuliert haben. Das liegt kumuliert etwa bei 8 Prozent bei den höchsten Einkommen, und bei 30 500 S – das ist die derzeit höchste ASVG-Pension – ist es, noch in Schilling gerechnet, eine Solidarbeitragsleistung von nicht ganz 2,8 Prozent auf beide Jahre.

Wenn man die Vorhaben der Sozialdemokratie mit den Vorhaben dieser Bundesregie­rung vergleicht, so kann man sagen, dass unsere Maßnahmen, die wir im Interesse der österreichischen Bevölkerung gesetzt haben, deutlich milder ausgefallen sind als die 10-Prozent-Forderung des Kollegen Gusenbauer. Das muss hier auch einmal klarge­stellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich gebe zu, dass auch ich es als einen Mangel ansehe, dass das Pflegegeld nicht valorisiert werden konnte. Aber ich habe mich den Vorhaben verschrieben, die inner­halb der Bundesregierung unbestritten sind, nämlich in diesem Bereich nachhaltige Gesetzesänderungen herbeizuführen und keine Einmalaktionen zu machen, die am Ende der Legislaturperiode wieder zurückgenommen werden müssen. Ich bin guten Mutes, weil ich doch einiges für die Zukunft in diesem Bereich reservieren konnte, und kann sagen, dass die Valorisierung des Pflegegeldes in dieser Legislaturperiode mit Sicherheit kommen wird. Es werden darüber hinaus Maßnahmen gesetzt, die jenen Menschen, die Menschen mit Behinderungen betreuen, direkt zukommen.

Ich darf Sie alle an die Sendung des ORF „Help-TV spezial“ erinnern, wo Angehörige von behinderten Menschen ihr Schicksal, nämlich über fünf, sechs oder sieben Jahre keine Freizeit, keinen Urlaub, große Sorgen im Krankenstand zu haben, schilderten. Daher betrachte ich die 10 Millionen €, die ich für diese Gruppe reservieren konnte, als Erfolg im Jahr der Behinderten und als Hilfe für eine Gruppe, die 80 Prozent der behin­derten Menschen in diesem Staat betreut.

Ich sehe nicht ein, dass jene Bundesländer, die derzeit in einer für mich nicht nachvoll­ziehbaren Weise behinderten Menschen, wenn sie in Krankenanstalten-Pflege kom-


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