Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 181

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men, das Pflegegeld entziehen – in manchen Bundesländern wie in Salzburg für vier oder fünf Tage, in anderen Bundesländern durchaus auch länger –, nicht endlich ein­lenken und die Position des Bundes vertreten, dass Pflegegeld ein Zuschuss zur Pfle­ge ist und nur so lange von den Pfleglingen in Heimen eingefordert werden kann, so­lange sie auch in Heimen gepflegt werden, aber dann, wenn sie in Krankenanstalten transferiert werden, ab dem Tag, an dem sie ins Krankenhaus kommen, nicht einbe­halten werden kann.

Ich bin gerne bereit, das mit den Landessozialreferenten auszudiskutieren, um diese meiner Ansicht nach nicht gesetzeskonformen Zustände endlich zu beenden, die auf Kosten der Pflegegeldbezieher stattfinden, und dann über eine gemeinsame Erhöhung des Pflegegeldes mit den Ländern in gesetzeskonformer Weise zu diskutieren.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass heute eine Sitzung meiner Beamten mit den Ver­tretern der Volksanwaltschaft stattgefunden hat, um das leidige Problem endlich einer Lösung zuführen, das mir ebenfalls die Länder eingebrockt haben, indem sie nämlich Menschen mit Behinderungen für zwei bis drei Monate in einer scheinbaren Berufstä­tigkeit angemeldet und dann in den Krankenstand geschickt haben, um dann lebens­lang eine Pension für diese Menschen, die eigentlich aus den Sozialtöpfen der Länder abzusichern gewesen wären, von den Pensionsversicherungen zu erwirken.

Das, was Kollege Maier von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion zu Recht rele­viert hat, ist tatsächlich ein Problem, das durch eine Entscheidung des Verwaltungsge­richtshofes nunmehr Härten in der Abwicklung dieses Systems für den Bund bringt, was darauf zurückzuführen ist, dass die Gebietskörperschaften ohne Bedenken, auf welchem Rücken sie ihre finanziellen Streitigkeiten austragen, diese Situation und die­sen Misstand im Rechtsbereich herbeigeführt haben.

Ich denke, dass es für die Gebietskörperschaften höchste Zeit ist – Eleonore Hostasch hat mit der Pfeil-Studie den Weg dafür geöffnet –, diesen Ausgleich zwischen den Län­dern und dem Bund herbeizuführen, um nicht finanzielle Streitigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften auf Kosten und auf dem Rücken der behinderten Menschen auszutragen.

Sie alle wissen, dass im Jahre 2004 ein neuer Finanzausgleich auszuverhandeln ist, und ich hoffe, dass auch auf Grund der guten Darstellungen durch die Volksanwalt­schaft diese leidigen Probleme zum Nachteil der behinderten Menschen endlich been­det werden können und dass die Vernunft bei allen, die über die Finanztöpfe verfügen, also sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, Einkehr hält.

Ich darf Sie aber auch darauf hinweisen, dass wir im vergangenen Jahr für die behin­derten Menschen mit 10 Millionen € Soforthilfe im Zusammenhang mit dem Hochwas­ser, unbestritten von allen Behindertenorganisationen, eine gute Hilfe geleistet haben.

Ich darf Sie ferner darauf hinweisen, dass das, was ich in das Strukturpaket 2002 allein für die Jahre 2002 und 2003 hineinreklamiert habe, nämlich für den Gesundheits- und Wellnessbereich in Österreich endlich flächendeckend mit bis zu 50 000 € behinder­tengerechte Zugangsmöglichkeiten zu schaffen, nicht nur für die behinderten und die alten Menschen in diesem Staate Erleichterungen bringt, sondern auch noch einen erfreulichen Baueffekt in der vergangenen Wintersaison herbeigeführt hat, und dass daher auch die Verlängerung dieser Initiative aus dem Jahre 2002 über das volle Bud­getjahr 2003/2004 meiner Ansicht nach ein Erfolg ist.

Ich halte auch fest, dass wir bei der Kriegsgefangenenentschädigung eine deutliche Erhöhung erreichen konnten, nämlich von 7 Millionen € auf 25 Millionen € nach dem Bundespflegegeldgesetz die demoskopische Entwicklung voll ausverhandeln konnten.

 


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