Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 182

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Für den Unterstützungsfonds der Menschen mit Behinderungen gibt es um nicht ganz 26 Millionen € mehr, das ist eine Steigerung von 20 Prozent in diesem Bereich. Oft war es so, dass dieser Fonds, weil er von meinen Beamten und von mir flexibel geführt worden ist, schon im Juli oder August ausgeschöpft war, weil es eben so viele Fälle in diesem Bereich gibt.

Wir hoffen, mit dieser Aufstockung nunmehr endlich über das ganze Jahr hinweg gleichmäßig Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen geben zu können, und nicht nur bis September, Oktober, und dann etwa bei einer Autoanschaffung oder ähn­lichen Dingen bis Jänner, Februar des nächsten Jahres Vorgriffe machen zu müssen.

Ich finde auch, dass wir mit den Erhöhungen für Projekte im Jahr der Behinderten und mit einer Erhöhung der Beträge beim Impfschadengesetz am Verhandlungstisch sehr Gutes geleistet haben.

Wer vorhin Herrn Kollegen Huainigg hier gesehen hat, dem möchte ich sagen, dass er mir und meiner Gattin als ehemaligem Nachbarn in Spittal an der Drau in seiner Ent­wicklung von Jugend und Schulzeit her bekannt ist. Das ist ein nachvollziehbares Bei­spiel eines Menschen mit Impfschaden. Daher meine ich, auch im Hinblick auf den Bioterrorismus und unter Umständen dadurch notwendige Impfungen, dass die höhe­ren Schadensquoten notwendig und gerechtfertigt sind.

Diese Vorsorge und diese Vorkehrungen meines Hauses betreffen zwar nicht das Pflegegeld, aber ich glaube, man muss auch vorausschauend an Situationen denken, die uns die Weltlage bescheren kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedauere, dass man meist nicht das sieht, was man schafft, sondern immer nur das, was man nicht schafft. Damit werde ich als ver­antwortlicher Politiker leben müssen. Auch ich kann mir immer noch mehr, noch Bes­seres und Schöneres vorstellen, vor allem im Bereich der Betreuung der behinderten Menschen. Aber Sie werden mir Recht geben, dass das Ergebnis der Verhandlungen meiner Budgetkapitel, wenn man es genau betrachtet, in einer Zeit, in der sich der Staat die Sparsamkeit in wichtigen Bereichen auf die Fahnen geheftet hat, und das aus gutem und nachvollziehbarem Grund, doch gut ausverhandelt und ausgefallen ist.

Wenn wir die Pensionsreform und die Debatte darüber nochmals Revue passieren lassen, dann können wir feststellen, dass die Erhöhung des Ausgleichszulagenricht­satzes für Familien zwei Effekte hat: erstens den Betrag für die Familien deutlich zu erhöhen und zweitens den Frauen, die vom „Ausgleichszulagenrichtsatz einfach“ auf den „Ausgleichszulagenrichtsatz für Familien“ umgestuft werden, einen Zugewinn von 10 Prozent zu bringen, der sich jährlich zwar nicht in den Prozenten, aber in aktuellen Summen niederschlägt.

Es wurde heute aus dem „Kurier“ zitiert: 1 € pro Pensionist mit einer Pension unter 1 000 €. Dazu darf ich Ihnen sagen: Das ist ein Zeichen dafür, dass die Deckelungen, die die Bundesregierung und die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien erreicht haben, tatsächlich auch nach den Berechnungen der Experten der Arbeiterkammer, des Gewerkschaftsbundes, der Bundeswirtschaftskammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und meines Hauses durchschnittliche Verschlechterun­gen von nur zwischen 3 Prozent und maximal 8 Prozent in den nächsten drei Jahren bewirken, wobei 10 Prozent eine Höchstgrenze sind.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir sogar bei der so genannten Hackler-Regelung für Frauen, die 57, 58 oder 59 Jahre alt sind und die Hackler-Regelung in Anspruch neh­men, gegenüber der bestehenden Rechtslage sogar eine Verbesserung von 3 Prozent und mehr erreicht haben; dass ich für die behinderten Menschen durch die Erhöhung des Referenzalters für die Berechnung der Behindertenpensionen von 56 auf 60 Jahre


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