Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 183

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den von 2 Prozent auf 1,78 Prozent gesunkenen Steigerungsbetrag voll ausgleichen kann und darüber hinaus auch für Menschen, die im späteren Leben, nämlich zwi­schen 56 und 60 Jahren, eine Invalidität mit nachfolgender Schädigung erleiden und eine Invaliditätspension erhalten, sogar geringfügige Verbesserungen erreichen konn­te. All das möchte ich nicht unter den Tisch fallen lassen, obwohl das sicherlich keine großen Summen sind.

All das ist der Ausdruck unserer Bemühungen um jene Menschen, die wir in unserer Diskussion als wichtige und schützenswerte Gruppen erachtet haben. Ich bitte, all das auch in der Debatte zur Pensionsreform nicht zu vergessen und nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

Ich darf auch auf die Argumentation mit den Pensionisten hinweisen. 10 500 S beträgt die Steuerfreigrenze heute, 14 000 S wird sie in Zukunft betragen. Wir werden daher all jenen Pensionisten, die in diese Gruppe fallen – und das sind fast 850 000 der 1,7 Mil­lionen Pensionisten aus dem ASVG-Bereich –, sämtliche Steuerleistungen er­sparen. Das sind 200 000 Pensionisten mehr, um nicht falsch verstanden zu werden. Ich wie­derhole: 200 000 Pensionisten mehr.

Wenn man das gesamte System ansieht, dann stellt man fest: die untersten Pensionen erhalten die volle Inflationsabgeltung, und nicht, so wie bisher, nur Nettoanpassungen: im heurigen Jahr 0,5 Prozent, Ausgleichszulagenrichtsatzbezieher 1,6 Prozent, son­dern die unteren Pensionen erhalten so wie die Ausgleichszulagenrichtsatzbezieher die volle Anpassung, darüber hinaus zumindest bis zur ASVG-Höchstgrenze den Wert der Nettoanpassung.

Darüber hinaus gibt es auch die von den Sozialdemokraten geforderten Solidarbeiträ­ge, zwar nicht in 10-prozentiger Höhe, aber doch in einer Höhe, die spürbar ist. Daher kann man nicht sagen, dass die Bundesregierung nicht auf die Anregungen des Be­gutachtungsverfahrens eingegangen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube auch, dass es genau zu analysieren gilt, wie viele Menschen unter 1 000 € bekommen. Wie viele Menschen davon sind wirklich jene, die bereits Kollege Dobnigg angesprochen hat, Menschen, die ein Leben lang schwer und hart gearbeitet haben? Für mich – das sage ich auch gleich dazu – liegt die Grenze für „ein Leben lang“ schwer und hart Arbeitender bei 30 Beitragsjahren. Bei einem Menschen, der im Regelfall beim gesetzlichen Pensionsantrittsalter 45 Jahre lang gearbeitet hat, sind 30 Jahre voll gearbeitet zu haben und etwa 12 Versicherungs­jahre dazuzubekommen, eine typische Karriere eines österreichi­schen Bauarbeiters oder eines Hilfsarbeiters. Wenn Sie drei bis vier Monate sozusa­gen Winterarbeitsruhe dazurechnen, dann sehen Sie, dass das genau jene Menschen sind, die mit Hilfe dieser 10 Millionen € voll entschädigt werden.

Andere, die darunter liegen, haben entweder nur 5, 10 oder 15 Jahre lang gearbeitet, haben beispielsweise 6, 10 oder 15 Jahre lang in Österreich gearbeitet und dann etwa in Deutschland, in der Schweiz oder in anderen europäischen Ländern – und sie haben daher Doppelpensionen. Diesen sind, wie ich meine – wenn man eben die Doppelpen­sionen von 2 000 € oder 3 000 € zusammenrechnet –, sogar diese 3 oder 4 Prozent zumutbar. Nicht zumutbar hingegen sind sie für jene, die Einzelpensionen haben und die auch nicht in den Schutz des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelbezieher kommen.

Ich glaube daher, dass wir uns auch nicht darüber zu unterhalten brauchen, dass eigentlich nicht mehr die Bezieher einer Ausgleichszulage die wirklich Armen in unserem Staat sind, sondern jene, die knapp darüber liegen, jene, die beispielsweise keine Be­freiung von der ORF-Gebühr haben, keine Befreiung von der Rezeptgebühr und auch keine Befreiung in Bezug auf Fahrtkosten.

 


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