Als Antwort haben Sie einen Fall einer Betriebskostenabrechnung geschildert, wie es sie zu Tausenden gibt, weil sehr, sehr viele Betriebskostenabrechnungen falsch sind. (Abg. Neudeck: ... Gemeinde Wien? – Zwischenruf der Abg. Bures. – Abg. Neudeck: Das werden Sie lange suchen!) Sie haben gesagt, der Hauseigentümer mit einer falschen Betriebskostenabrechnung sollte die Anwaltskosten des Antragstellers übernehmen, das wäre gerecht.
Angesichts dieser Antwort muss ich sagen: Da bin ich ganz sicher absichtlich missverstanden worden, denn das konnte ja nicht wirklich ernst gemeint sein.
Natürlich bin ich auch der Meinung, dass in diesem Bereich Änderungen erfolgen sollen – das ist überhaupt keine Frage –, denn es ist so, dass wir Jahr für Jahr sehr, sehr viele falsche Betriebskostenabrechnungen haben und dass sehr oft auch falsche Beträge absichtlich hineingenommen werden, was an der Tatsache ersichtlich ist, dass es jedes Jahr immer wieder dieselben sind. Das ist ja fast schon betrügerische Absicht!
Dass dann dieser Hauseigentümer mit der
Bezahlung möglicherweise nur einer Anwaltsstunde davonkommen soll, ist fast
lächerlich! Ich kann auch nicht in ein Geschäft gehen und einen Fernseher
stehlen und ihn, wenn man mich dabei erwischt, einfach nur zurückgeben, ohne
dass ich mit Konsequenzen zu rechnen hätte. Diesen Vergleich würde ich hier
anstellen, wenn das mit Absicht, nachweisbar mit Absicht geschieht. Es ist hier
also eine Änderung angesagt. (Beifall bei
der SPÖ.)
Aber ein Unrecht mit einem anderen zu
beantworten, das ist nicht richtig. Das Außerstreitgesetz, diese Regelung ist
meines Erachtens ein Damoklesschwert. Sie bringt ein Kostenrisiko mit sich und
stellt eine Rechtsbarriere für all jene dar, die sich das nicht leisten können.
Ich bitte daher darum, dass das in dieser Form noch einmal überdacht wird. (Beifall
bei der SPÖ.)
11.01
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Detlev Neudeck. – Bitte.
11.01
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollegin Stoisits hat heute in ihren Ausführungen Herrn Bundesminister Böhmdorfer vorgeworfen, dass die Verfahren so lang dauern und dass sich das in seiner Amtszeit verschlechtert habe.
Seit Mitte der siebziger Jahre habe ich auch mit Gerichten zu tun, und ich muss sagen: Die Verfahren sind sehr lang, meiner Meinung nach zu lang. Ich habe aber während der Amtszeit von Minister Böhmdorfer keine wesentliche Verschlechterung festgestellt, sondern ich habe bei ihm eher erkannt, dass er dort, wo er durch begleitende Verfahrensmaßnahmen etwas tun kann, sehr bemüht ist, diese Verfahren zu verkürzen und zu beschleunigen.
Es ist natürlich auch volkswirtschaftlich ein Schaden, wenn sich Kündigungsverfahren über Jahre hinziehen, durch verschiedene Überprüfungsverfahren unterbrochen werden können und der Mieter in dieser Zeit keine Miete bezahlen muss und dann oft nach einer Verfahrensdauer von eineinhalb, zwei Jahren delogiert wird und der Hauseigentümer dann auf offenen Beträgen in einer Höhe von – bei den heutigen Mieten und Betriebskosten – bis zu Hunderttausenden Schilling sitzen bleibt.
Frau Kollegin Moser darf ich sagen: Es war gestern ein sehr informatives Gespräch mit ihr, in dem sie mich über die Maklerverordnung gefragt hat. Ich habe ihr ganz genau erklärt, dass es die Namhaftmachung gibt, aber auch die Verdienstlichkeit des Maklers, und es ist dann eben zu entscheiden, was zu einem Provisionsanspruch führt. Das Maklergewerbe ist ein aleatorisches Gewerbe, und dort ist es nun einmal so – das hat