Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 35

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Dies ist zurückzuführen auf die offenen Grenzen, die wir haben, und auch die Not­wendigkeit, dafür zu sorgen, dass jene, die Straftaten begangen haben, nicht irgendwo untertauchen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ein Viertel der Straftäter – auch das wurde bereits gesagt – sind drogenabhängig. Insofern wundert es mich, dass von den Grünen immer wieder die Forderung erhoben wird, dass Cannabis freigegeben werden soll; auch heute wieder von Kollegin Rest-Hinterseer. (Abg. Sburny: Mandak und entkriminalisieren!) Das ist nicht die Politik, die wir uns wünschen, sehr geehrte Damen und Herren!

Wir stehen für Reformen, wir stehen für Veränderungen, die notwendig sind, um den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden. Dieser Bundesminister, der in der letzten Gesetzgebungsperiode bereits bewiesen hat, dass er für Reformen ist, dass er nicht nur davon spricht, sondern diese auch umsetzt, hat ein sehr reiches Arbeitspro­gramm vor sich – wir werden ihn bei seinen Reformen bestmöglich unterstützen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.56

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Becher. – Bitte.

 


10.56

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich heute mit einem Gesetzes­vorhaben, mit einer Gesetzesänderung beschäftigen, die zwar nicht im Regierungspro­gramm steht, aber dennoch im Herbst schon beschlossen werden soll, und sie ist von einigen KollegInnen heute auch schon angesprochen worden, nämlich mit der beab­sich­tigten Änderung im Außerstreitverfahren.

Das Außerstreitverfahren ist deshalb ein ganz wesentliches Verfahren, weil es ohne Kostenrisiko für jeden ist, weil man relativ formlos zu Gericht gehen und seinen Antrag einbringen kann, ohne einen Anwalt haben zu müssen. Dieses Verfahren ist 150 Jahre alt und somit älter als die Zivilprozessordnung. Trotz seines doch fortgeschrittenen Alters ist es ein sehr fortschrittliches Gesetz, das für alle Personen eine vernünftige Rege­lung bringt. Es wird nicht im strittigen Verfahren eine Lösung gesucht, sondern man versucht, beide Parteien an eine zufrieden stellende Lösung heranzuführen.

Ohne Kostenrisiko zu seinem Recht zu kommen – damit soll in Zukunft Schluss sein. Es ist ein Kostenersatz geplant, das heißt, jene Partei, die vor Gericht nicht Recht be­kommt, muss möglicherweise damit rechnen, dass sie die Kosten des gegnerischen Anwaltes zu tragen hat. Betroffen davon sind alle Staatsbürger, denn betroffen sind das Eherecht, alle Wohnrechtsangelegenheiten, das Pflegschaftsrecht, das Erbschafts­recht, also ein sehr breites Feld, wo man in dem einen oder anderen Fall möglicher­weise zu Gericht gehen muss.

Das kann auch mit sehr hohen Kosten verbunden sein, zum Beispiel bei einem ge­wöhnlichen §-18-Verfahren, also wenn ein Haus renoviert wird. Bei 1 000 Quadrat­metern, bei 4 € Mietanhebung, bei zwei Rechtsanwaltsstunden kann das Kostenrisiko bis zu 12 000 € ausmachen. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Der Richter entscheidet dann. Es steht, nach Billigkeit ist zu entscheiden, und da ist ein Prozessausgang immer offen. Jedenfalls ist das wirklich eine Schweinerei!

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Kollegin, ein anderes Wort!

 


Abgeordnete Mag. Ruth Becher (fortsetzend): Es ist nicht wirklich ein gleicher Zugang zum Recht gegeben, wenn diese Änderung in dieser Form erfolgen soll, und das bewegt mich sehr. Ich habe beim Budgethearing – deshalb möchte ich das auch hier vorbringen – den Herrn Justizminister mit dieser Problemstellung konfrontiert und bin dann mit einer Antwort belehrt worden, über die ich sehr erstaunt war.

 


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