haben durchschnittlich fünf Ausbrüche pro Jahr; vor zehn Jahren waren es noch zirka 55. Das ist unserer großartigen Justizwache und der großartigen Arbeit, die sie leistet, zu verdanken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
In Richtung der Frau Abgeordneten Becher möchte ich sagen: Das Missverständnis bezüglich Kostenersatz im Außerstreitverfahren ist für mich fast nicht mehr nachvollziehbar. Ich behaupte, dass derjenige, der die Gerichte bewusst dazu benützt, einen Rechtsanspruch eines Mitbürgers, der zu Recht geltend gemacht wird, zu verhindern, nicht durch kostenlose Inanspruchnahme der Gerichte belohnt werden soll. Das halte ich für nicht richtig!
Wir müssen nach dem Gleichheitssatz Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Und derjenige, der mit einem geradezu asozialen Motiv, nämlich um einen berechtigten Anspruch des Gegners zu verschleppen, zu Gericht geht, soll nicht auch noch dadurch belohnt werden, dass ihn das nichts kostet. Das ist der Grundgedanke des Kostenersatzes, und ich bitte Sie, das mit mir einmal in aller Ruhe und Sachlichkeit zu diskutieren.
Herr Abgeordneter Mag. Maier! Die Justiz bricht nicht zusammen, davon kann keine Rede sein! Eine Einsparung von 1,5 Prozent ist kein Grund, zusammenzubrechen. Ich möchte noch eine Bemerkung anschließen: Wir haben im Justizbereich zu 75 Prozent pragmatisierte Beamte. Diese Beamten haben von Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zu ihrem Lebensende ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit.
Ich sage ganz offen: Ich glaube, dass man in schwierigen Zeiten 1,5 Prozent an Mehrarbeit, begleitet und unterstützt durch Rationalisierungsmaßnahmen, sehr wohl verlangen kann! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Frau Abgeordnete Stadlbauer! Zur Anwaltspflicht im Scheidungsverfahren: Meine Absicht in dieser Frage ist wirklich sehr redlich. Sie gründet sich nicht auf Lobbyismus für Rechtsanwälte, sondern geht von meiner Erfahrung aus, dass Mütter auf Grund ihrer Unerfahrenheit in der Unterhaltsfrage bei Scheidungen oft über den Tisch gezogen werden. Man kann nämlich auch bei bester Beratung niemanden so gut beraten, dass er in einer schwierigen Verhandlung vor Gericht besteht. Aber der Verzicht auf einen Ehegatten-Unterhalt hat für die betroffene Person oft fürchterliche Folgen, weil er – und das dürfen Sie bitte nicht übersehen! – nicht reversibel ist!
Wird irrtümlich ein zu geringer
Kindesunterhalt festgesetzt, können Sie am nächsten Tag zu Gericht gehen und
eine Erhöhung beantragen. Wenn Sie als Ehegattin irrtümlich auf den eigenen
Unterhalt verzichten, ist das ein Fehler, den Sie nie mehr gut machen können!
Und das geschieht oft deshalb, weil Frauen in Scheidungsfällen vor Gericht
häufig unvertreten sind. Das ist mein einziges Motiv für diese Maßnahme: Ich
bin für eine bessere Vertretung dieser Frauen in Scheidungsangelegenheiten! (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Auch die Behauptung, wir hätten zu wenig EDV-Geräte, ist nicht richtig. Es gibt in der Justiz für jeden Arbeitsplatz einen PC. Wir haben insgesamt im Bereich der Justiz 10 000 PCs und etwas mehr an Arbeitsplätzen, das heißt: Im Schnitt haben wir die Vollausstattung erreicht, und zwar noch in der vergangenen Gesetzgebungsperiode. Das versetzt uns auch in die Lage, Einsparungen von 1,5 Prozent tatsächlich durchführen und auch verantworten zu können.
Im Übrigen bedanke ich mich für die Zusammenarbeit im Justizausschuss und freue mich über das Lob für unsere Beamten, sie haben es wirklich verdient! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ.)
11.26