ter gar nicht, wenn es um seine Person geht! Für die kleinen Finanzbeamten sollen sie schon gelten, da wird diskutiert, ob etwa eine Flasche Wein oder Sekt noch zulässig ist, ob die Einladung zu einem Dienstessen zulässig ist: ja oder nein!, aber der Finanzminister macht ein Dienstessen bei sich, verrechnet Spesen. (Abg. Scheibner: Da lädt ja er ein! – Das war jetzt sehr widersprüchlich!) Da sind auch die Philharmoniker wie zufällig anwesend – die sicher nicht gratis gespielt haben, aber dem Herrn Finanzminister ist das egal. Das ist offensichtlich kein Geschenk gewesen (Abg. Mag. Molterer: Aber er hat schon eingeladen?), wenn die Philharmoniker bei einem Gesprächstermin des Herrn Finanzministers aufspielen.
Na selbstverständlich ist das verbotene
Geschenkannahme (Abg. Scheibner: Nein! Nein! Dass die
Philharmoniker im Finanzministerium spielen, das ist keine Geschenkannahme!),
und das wissen Sie auch genau! Schließlich handelt es sich nicht um eine
Privatveranstaltung des Herrn Finanzministers, sondern um ein offizielles
Essen, und wenn die Philharmoniker durch Herrn Stronach oder sonst
irgendjemanden gesponsert werden, dann ist das ein Geschenk, das in dieser Form
unzulässig ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Ethik-Richtlinien, die dieser Finanzminister seinen Finanzbeamten aufs Auge drückt, beweisen das auch:
„Verbot der Geschenkannahme“, so heißt es hier. „Hier wird eine der ältesten ethischen Grundtugenden im Katalog beamtenethischen Verhaltens angesprochen: Über jeden Zweifel erhabene Unbestechlichkeit. Fehler auf diesem Gebiet“ – Herr Finanzminister, passen Sie gut auf! – „verhalten sich zur Tauglichkeit des öffentlichen Dienstes wie der Rost zum Eisen.“
Da ist bei Ihnen viel Rost unterwegs, Herr Finanzminister!
Weiters heißt es in diesen Richtlinien: „Verbotene Geschenkannahmen sind ganz besonders geeignet, in der Öffentlichkeit einen ,Vertrauensbruch‘ herbeizuführen. Durch sie leidet weiters nicht nur das Ansehen und die Autorität und somit der Erfolg des ,bestechlichen‘ Bediensteten, sondern darüber hinaus auch das Ansehen und der Betrieb seiner Dienststelle, ja sogar der gesamten Finanz- und Zollverwaltung.“
Das soll nur für die kleinen Finanzbeamten gelten, nicht aber für den obersten Finanzbeamten der Republik – den offensichtlich nichts kümmert (Abg. Ellmauer: Das wird immer peinlicher!), egal von wo, von wem, wann, zu welchen Anlässen er Gelder erhält: für den Betrieb einer Homepage, für Inserate, für das Aufspielen von Philharmonikern und was weiß ich noch?! – Wir werden es in den nächsten Wochen noch hören und davon Kenntnis bekommen. (Abg. Großruck: Gar nichts werden Sie! Eine Luftblase ist das! Eine Luftblase, Öllinger!) Aber allein das, Herr Finanzminister, ...
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Öllinger! Die freiwillige Redezeit ist bereits seit längerem abgelaufen. Ich stelle jetzt die letzte Minute der gesetzlichen Redezeit ein.
Abgeordneter Karl
Öllinger (fortsetzend): ... –
ja, danke –, allein das reicht aus. Daher: Wenn Sie dieser Republik einen
Dienst, den einzig wirklichen Dienst erweisen wollen (Abg. Mag. Molterer: Dann
bleiben Sie Finanzminister!), dann treten Sie zurück, Herr Finanzminister!
(Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.34
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Verzetnitsch zu Wort gemeldet. Ich bitte um Gegenüberstellung des behaupteten Sachverhalts und des tatsächlichen Sachverhalts.