Es muss hier endlich einmal die Gerechtigkeit siegen, denn Finanzausgleich heißt Nachteilausgleich und nicht für die einen die starken Kommunalsteuereinnahmen und die doppelten Pro-Kopf-Quoten und für die anderen die Lasten des Wasserschutzes, des Naturschutzes, der Europaschutzgebiete und aller anderen Erholungsgebiete. – So kann es auf die Dauer nicht gehen. Das kann und soll es in Zukunft nicht mehr geben, und das wird auch beim künftigen Finanzausgleich mehr als deutlich eingemahnt werden, Herr Bundesminister!
Insgesamt gesehen ist dieses Doppelbudget jedoch eine sehr gute Ausgangslage für die künftigen Jahre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.53
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Hofmann ist ordnungsgemäß unterfertigt, in seinen Kernpunkten erläutert worden, er wird vervielfältigt und steht mit zur Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen zur
Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anlagen (61 und Zu 61 der
Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (113 und Zu 113 der Beilagen)
Der Nationalrat
wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Im
Artikel VI Abs. 1 Z 23 lautet der Betrag "2 Millionen
Euro".
2. In der
Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind nachfolgende Veränderungen
vorzunehmen:
|
|
|
Abzuändern |
|||
VA-Ansatz |
Aufgaben- |
Bezeichnung |
Von |
um |
Auf |
|
|
Bereich |
|
Millionen
Euro |
|||
1/05000 |
42 |
Volksanwaltschaft; Personalausgaben |
2,509 |
+ 0,100 |
2,609 |
|
1/166 |
|
BM; Sonstige Leistungen zur Pensionsversicherung |
|
|
|
|
1/16607 |
22 |
Dotierung
des Härteausgleichsfonds i. d. PV gem. § 291e ASVG |
- |
+ 10,000 |
10,000 |
|
1/51818 |
43 |
Kassenverwaltung;Pauschalvorsorge
für Sachausgaben; Aufwendungen |
453,460 |
- 10,100 |
443,360 |
|
3. Das
Planstellenverzeichnis Teil II.A der Anlage II der im Titel bezeichneten
Regierungsvorlage erhält die angeschlossene Fassung.
4. Die durch
die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I
sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen,
ebenso in der Anlage II.