Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 152

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Es muss hier endlich einmal die Gerechtigkeit siegen, denn Finanzausgleich heißt Nach­­teilausgleich und nicht für die einen die starken Kommunalsteuereinnahmen und die doppelten Pro-Kopf-Quoten und für die anderen die Lasten des Wasserschutzes, des Naturschutzes, der Europaschutzgebiete und aller anderen Erholungsgebiete. – So kann es auf die Dauer nicht gehen. Das kann und soll es in Zukunft nicht mehr geben, und das wird auch beim künftigen Finanzausgleich mehr als deutlich einge­mahnt werden, Herr Bundesminister!

Insgesamt gesehen ist dieses Doppelbudget jedoch eine sehr gute Ausgangslage für die künftigen Jahre. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.53

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Abgeordneten Jakob Auer und Dipl.-Ing. Hofmann ist ordnungsgemäß unterfertigt, in seinen Kernpunkten erläutert worden, er wird vervielfältigt und steht mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Hofmann, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gie­rungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 samt Anlagen (61 und Zu 61 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (113 und Zu 113 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Artikel VI Abs. 1 Z 23 lautet der Betrag "2 Millionen Euro".

2. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind nachfolgende Veränderungen vorzunehmen:

 

 

 

Abzuändern

VA-Ansatz

Aufgaben-

Bezeichnung

Von

um

Auf

 

Bereich

 

Millionen Euro

1/05000

42

Volksanwaltschaft; Personalausgaben

 

2,509

+ 0,100

2,609

1/166

 

BM; Sonstige Leistungen zur Pensionsversicherung

 

 

 

1/16607

22

Dotierung des Härteausgleichsfonds i. d. PV gem. § 291e ASVG

-

+ 10,000

10,000

1/51818

43

Kassenverwaltung;Pauschalvorsorge für Sachausgaben; Aufwendungen

453,460

- 10,100

443,360

 

3. Das Planstellenverzeichnis Teil II.A der Anlage II der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage erhält die angeschlossene Fassung.

4. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen, ebenso in der Anlage II.

 


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