Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 184

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Weiters haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann, Auer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Des Weiteren haben die Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kolle­gen ein Verlangen auf namentliche Abstimmung gestellt, das sich auf den Abände­rungs­antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen be­zieht.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt, das sich auf die Kapitel 01 bis 06 der Anlage I bezieht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen berührten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des Ver­lan­gens auf namentliche Abstimmung sowie des Verlangens auf getrennte Abstim­mung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes samt Anlagen abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Anlage I, Bundesvoranschlag 2003 einschließ­lich Gesamtübersichten (Anlagen Ia bis Ic).

Zunächst kommen wir zur getrennten Abstimmung über die Kapitel 01 bis 06 der Anlage I.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil des Gesetzentwurfes ist somit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­änderungsantrag betreffend die Voranschlagsansätze 1/11006 und 1/12007 einge­bracht.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Ich erläutere kurz diesen Abänderungsantrag, weil er vielleicht nicht allen Abgeord­ne­ten bewusst ist. Das ist der Abänderungsantrag, der den Voranschlagsansatz ’03, Bezeichnung: Inneres, Förderungen, betrifft. Dieser Ansatz soll von € 200 000 auf € 2 200 000 erhöht werden.

In der Begründung schreiben die den Antrag stellenden Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Cap, Freundinnen und Freunde Folgendes:

„Zur Sicherung der existenziellen Bedürfnisse der Juden und Jüdinnen in Österreich und zur Gewährleistung der Fortführung der Arbeit der Institution der Israelitischen Kul­tusgemeinde, insbesondere zur Abdeckung der Kosten im Sicherheitsbereich, ist die Erhöhung der entsprechenden Budgetansätze notwendig geworden.“

Um diesen Antrag geht es jetzt bei der namentlichen Abstimmung.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordne­ten­pulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.

Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet wer­den.

 


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