Krise ist uns allen bekannt, und die japanische Immobilien-Krise ist auch nicht ohne gewesen.
Das heißt, dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ist ein gutes Gesetz, das Vertrauen bei den Anlegern erzeugen soll. Wir wollten immer schon die Prospektpflicht, genauso wie bei den Aktien. Vielleicht, Herr Kollege Stummvoll, hätte das Gesetz – weil Sie von der Reformbereitschaft dieser Bundesregierung gesprochen haben – schon nach dem 11. September beschlossen werden sollen, weil damals natürlich auch in den Aktienmärkten einige Turbulenzen entstanden waren. Das heißt, viele wären dann in Immobilien gegangen. Das sei auch angeführt.
Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es einen Qualitätsvorteil für die Anleger bringt. Wir glauben, dass der Vermerk im Grundbuch wichtig ist. Es ist auch richtig, dass eine Streuungsquote vorgesehen ist, dass mindestens zehn Produkte enthalten sind. Das minimiert natürlich die Risken für die Anleger. Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist – um ins Detail zu gehen –, dass die Haftung der Fondsgesellschaften und der Depotbank für die Schätzgutachter vorhanden ist, dass es auch Beschränkungen der Veranlagungen außerhalb der EU geben sollte, damit es nicht zu Geldflucht und Steuerflucht kommt.
Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf die österreichische Immobilienlandschaft positiv verändert und natürlich auch für den Wirtschaftsstandort Österreich eine entsprechende Impulsbelebung darstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es
wurde schon gesagt, ich möchte das aber wiederholen: Das Ziel des
Gesetzentwurfes ist es, den Abfluss von Vermögen, insbesondere in deutsche
Immobilienfonds, zu verhindern, den Anlegerschutz zu verbessern und das
Vertrauen der Anleger in die österreichischen Finanzmärkte zu stärken. Daher
stimmen wir diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
19.24
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
19.24
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Immobilien-Investmentfondsgesetz ist sozusagen ein weiterer Meilenstein dieser ÖVP/FPÖ-Reformregierung. Ein jahrelanges Tauziehen wurde endlich zu Ende gebracht, erfreulicherweise auch ganz in Übereinstimmung mit den Oppositionsparteien. Das ist sicher erfreulich, weil, glaube ich, alle Kräfte erkennen konnten, dass es hier um eine sehr wichtige Reform geht, die gemacht werden muss, um den Immobilienbestand in Österreich längerfristig mit neuen Impulsen zu versehen und abzusichern.
Die einzige Möglichkeit, heute in Österreich Immobilien-Wertpapiere zu veranlagen, bieten Immobilien-Aktiengesellschaften. Diese unterliegen aber nicht den strengen Bestimmungen und Richtlinien, die Immobilienfonds beispielsweise im Vergleich dazu in Deutschland auferlegt sind. Daher gab es viele enttäuschte Anleger in den neunziger Jahren, die durch mangelnde Aufsicht über die Finanzierungsanlage der Investmentprodukte zu Schaden gekommen sind. Es gibt nach wie vor einen ungebrochenen Trend zu Investmentfonds und Lebensversicherungen, der natürlich genutzt werden sollte.
Es geht, wie meine Vorredner schon gesagt haben, in diesem Zusammenhang darum, dass wir den Abfluss an Kapital ins Ausland stoppen und in Österreich entsprechende Maßnahmen treffen, damit das Kapital für Immobilien hier zum Einsatz gelangt.