weder der parlamentarischen Opposition noch den NGOs, noch der entwicklungspolitisch interessierten Öffentlichkeit möglich, sich entsprechend intensiv in die Debatte einzubringen. Auf sehr viele Kritikpunkte, die vorgebracht worden sind, wurde bei der Gesetzeswerdung nicht eingegangen.
Die
Bundesregierung macht mit dieser Novelle dieses ein Jahr alten EZA-Gesetzes
quasi die Reform der Reform. Das zeugt einerseits von der Planlosigkeit in
diesem Bereich der Außenpolitik, und zum anderen bestätigt das auch durchaus
die Kritik der SPÖ, dass es mit dem EZA-Gesetz, das vor einem Jahr beschlossen
wurde, nicht gelungen ist, eine sinnvolle gesetzliche Konzeption für die ÖEZA
zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Lunacek.)
Es ist
zum Beispiel leider auch die viel beschworene Kohärenz nicht gelungen. Ich
denke, sie ist nicht einmal so weit gelungen, dass man sichergestellt hätte,
dass die ADA – also die Agentur, die da entsteht – wenigstens so
etwas wie ein Regenschirm ist, unter dem alle Belange der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit vereint werden können. (Abg. Scheibner: Das
geht ja nicht!)
Die
SPÖ – es ist mir wichtig, das zu betonen – ist nicht gegen eine
Agentur an sich. (Abg. Scheibner: Na eben!) Es gibt sehr viele
internationale Beispiele, die zeigen, dass es sehr wohl Sinn macht, die EZA
auszulagern, aber es gibt auch sehr viele Beispiele, die zeigen, dass es
durchaus nicht Sinn macht. (Abg. Amon:
Wir wollen uns ja an denen orientieren, wo es Sinn macht! – Abg. Gradwohl –
in Richtung des Abg. Amon –: Bist du dir sicher, Werner?) Ich habe ein
bisschen die Befürchtung, dass wir mit unserem Vorgehen den Weg gewählt haben,
der eher nicht so gut funktionieren wird. Was da passiert, ist einfach ein
Herauslösen, ein Herausreißen der Entwicklungszusammenarbeit aus der
politischen Verantwortung, und ich persönlich befürchte ein Mehr an Bürokratie,
ein Mehr an Kosten, ein Mehr an schwarz-blauem Postenschacher (Abg. Scheibner: Also bitte! Ein
bisschen mehr Zurückhaltung bei diesem Thema!) und ein Weniger an
Transparenz und demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten. (Beifall bei der
SPÖ.) – Wer schreit, hat Unrecht.
Es gibt
viele Kritikpunkte, von denen ich im Folgenden drei speziell herausheben
möchte:
Das ist
zum einen die massive Einschränkung der parlamentarischen Mitbestimmung und
Kontrolle. Es wird in Zukunft sehr viel Steuergeld hinter verschlossenen Türen
verschoben, und es gibt keine Kontrolle mehr darüber. (Abg. Scheibner: „Verschoben“?)
Zum
Zweiten werden die eigentlichen Experten und Expertinnen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit, nämlich die Leute in den NGOs, die wissen, wie es
vor Ort zugeht, in keinster Weise inhaltlich in die Konzeption der EZA
einbezogen. Und es ist auch so, dass es keinerlei Finanzsicherheit für größere
Projekte gibt. Und drittens: Längerfristige Finanzierungspläne liegen nicht
vor, und es fehlt auch eine Konzeption.
Ich
möchte daher folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Petra Bayr, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Finanzierungsplan für die österreichische
Entwicklungszusammenarbeit
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der
Nationalrat hat beschlossen: