Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 74

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Entschließungsantrag 91/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Regelungen für Mehrwertdienste (184 der Beilagen)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen nun in die Debatte ein, und ich mache jetzt in aller Form den Vorschlag, dass wir bei den ersten vier Rednern so vorgehen, dass sie zu gleichen Teilen eine Rede sicherheitshalber von je 7 Minuten Dauer halten, und zwar beginnend mit einer Kontra-Wortmeldung, an die sich drei Pro-Wortmeldungen anschließen. Der weitere Verlauf der Debatte wird dann nach den Bestimmungen der GO vor sich gehen.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich so vor.

Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Moser das Wort. Die Redezeit beträgt, wie vereinbart und vom Nationalrat genehmigt, 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.29

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auch auf der Tribüne! Das Interesse an wirtschafts­politi­schen Dingen ist sicherlich immer ein zentrales, und wir haben jetzt zwei Stunden über Wirtschaftspolitik, teilweise tiefgreifend von Seiten der Opposition, teilweise ober­flächlich von Seiten der Regierung, diskutiert (Abg. Scheibner: Waren Sie überhaupt da! – Heftiger Widerspruch bei der ÖVP) – das war mein persönlicher Eindruck (Beifall bei den Grünen) –, und jetzt haben wir die Chance, beim Telekommunikationsgesetz über Rahmenbedingungen zu diskutieren, die der Staat setzt, die wir setzen, innerhalb welcher sich dann Wirtschaftspolitik abspielen kann.

Bei dieser Diskussion über die Rahmenbedingungen, die optimal sein sollen, und zwar sowohl für den wirtschaftlichen Wettbewerb als auch für die Konsumentinnen und Kon­sumenten, haben wir sehr wohl Kritik anzumelden, und die möchte ich in detaillierter Form ein bisschen darlegen.

Der Ausgangspunkt ist, wie bei vielen Gesetzen, eine Anpassung an eine EU-Re­gelung. Da sind wir mit der heutigen Beschlussfassung zeitlich sehr knapp dran. Es ist höchste Zeit, dass wir diese Anpassung vornehmen. Warum ist das so spät passiert? – Das liegt daran, dass sich im Ministerium, im Ministerbüro die Meinungen gekreuzt ha­ben, in welche Richtung novelliert werden soll, welche Rahmenbedingungen endgültig konsumentenpolitisch den Vorrang haben sollen. Diese Verzögerung wurde koalitions­intern verursacht. Das war zumindest unser Eindruck.

Ich glaube, Herr Minister und Herr Staatssekretär, Sie selbst bildeten die zwei Pole in dieser Auseinandersetzung; Sie werden uns das dann nachher sicher noch näher erläutern.

Wie gesagt: Der Zeitpunkt wurde verzögert, die Anpassung ist notwendig, und nun stellt sich die Frage: Wie schaut es jetzt wirtschaftspolitisch aus, wie schaut es mit den Rahmenbedingungen für den Wettbewerb aus? – Auch in dieser Hinsicht ist das Ge­setz nicht optimal. Die zahlreichen Stellungnahmen und die zahlreichen Briefe von Marktteilnehmern, die bis zur letzten Minute, bis heute einlangten, haben uns das deut­lich bewiesen.

Was ist nach wie vor offen? – Wir haben in diesem Gesetz eine Marktanalyse vorge­sehen, die alle zwei Jahre stattfinden soll. Gerade im Telekommunikationsbereich än­dert sich der Markt sehr rasch, daher bräuchten wir rascher Marktanalysen, damit ra­scher reagiert werden kann.

 


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