Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 84

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dass dann ein nächster Redner, zum Beispiel Herr Abgeordneter Hornek, den Antrag einbringt, damit man ihn in Verhandlung nehmen kann.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

 


12.58

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an den Beginn meiner Ausführungen zum Telekom-Gesetz eines der Probleme stellen, das natürlich uns allen, die wir über Internet-Anschlüsse verfügen, die wir sehr viel über Mail abwickeln, unter den Nägeln brennt: Das ist das Problem der unerwünschten Werbung via Mail oder SMS.

Meine Damen und Herren! Der Nationalrat hat 1999 eine sehr positive Regelung ge­schaffen, die auch heuer – ich glaube, es war im Februar – vom Verfassungsgerichts­hof bestätigt wurde: dass sie nicht nur konform mit österreichischem Recht, sondern auch konform mit europäischem Recht ist. Die Regelung hatte zum Inhalt, dass uner­wünschte Werbung über SMS oder Mail verboten ist.

In die letzte Sitzung des Verkehrsausschusses ist Frau Kollegin Hakl mit einem Abän­derungsantrag gekommen, der nun diese sehr positive Regelung aufweicht, und zwar dramatisch aufweicht. Dazu muss ich sagen: Das lehnen die Grünen ab, weil es hier größte Schwierigkeiten gibt, gerade für Klein- und Jungunternehmer, weil hier die Differenz nicht gegeben ist. (Abg. Mag. Hakl: Das war bereits Gesetz, und wir haben zusätzlich ...!) Indem nun das Verbot der unerwünschten Werbung nur noch auf Konsumenten beschränkt wird, sind im Gegensatz zu früher all jene, die Kleinunter­nehmer sind, beispielsweise die Architekten, natürlich dem Schwall unerwünschter Werbung ungeschützt ausgesetzt. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wollen Sie nicht nur verstopfte Briefkästen, Brieffächer beim Eingang zu Hause, sondern auch noch auf Ihren Mailseiten? Meine Damen und Herren! Das lehnen wir ab! Unerwünschte Werbung brauchen wir nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Und wenn es nun heißt, es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, anzuklicken, dass man die Werbung nicht mehr haben will, so ist das zwar juristisch und technisch ein interessanter Vorschlag, allein werbetechnisch ist er absolut kontraproduktiv. Ich sage Ihnen eines: Diejenigen, die Internetwerbung machen, wissen das ganz genau. Wenn nämlich jemand den Knopf anklickt, hat er damit bewiesen, dass er die Werbung gelesen hat, und einer, der das gelesen hat, ist natürlich für andere Werbesendungen, nicht mehr für diese, ein extrem interessanter Adressat, weil er diese Dinge liest. Wenn es einfach gelöscht wird und dieses Signal nicht erfolgt, dann signalisiere ich der Werbewirtschaft ja nicht unbedingt, dass ich diese Dinge lese. (Ruf bei der SPÖ: Da haben Sie Recht!)

Das ist das Riesenproblem, das mit dieser Regelung einhergeht, obwohl es vielleicht sogar legistisch, juristisch gut gemeint war. In der Praxis der Werbewirtschaft ist das aber völlig kontraproduktiv und soll daher verschwinden. Das ist nicht zweckdienlich, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage es Ihnen noch einmal: Wir alle leiden darunter, dass unsere Briefkästen über­quellen. Viele von uns leiden auch darunter, dass ihre E-Mailboxen überquellen. Dazu kommen jetzt auch noch die unnützen SMS-Werbungen. Das wird langsam uner­träglich! Wir werden zugespamt, meine Damen und Herren! Der Verkehrsausschuss mit seiner schwarz-blauen Mehrheit hat nichts Besseres zu tun gewusst, als dem auch noch Vorschub zu leisten und mehr Möglichkeiten zu verschaffen. Das kann man


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