Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 109

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Als erste Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger zu Wort gemeldet. Wenn Sie die Druckfehlerberichtigung am Ende zur Kenntnis bringen wollen, Herr Abgeordneter Hofmann, dann können Sie das machen, aber jetzt, bitte, erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Lichtenberger als erster Rednerin das Wort. Die Druckfeh­lerberichtigung, Herr Berichterstatter, bitte ich dann vom Pult des Berichterstatters aus vorzunehmen. – Danke sehr.

Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger, Sie eröffnen die Debatte. (Von der Besu­cher­galerie werden Flugblätter geworfen. – Abg. Marizzi: Das war jetzt ein Attentat!) – Keine Sorge, das waren nur ein paar Blätter Papier. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Gaál: Aber Sie kennen den Inhalt nicht, Herr Präsident!)

 


14.29

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ohne jetzt zu wissen, welcher Druckfehler berichtigt worden ist, und in der Hoff­nung, dass diese Berichtigung des Druckfehlers den Sinn des Gesetzes nicht vollstän­dig verändert – dann wäre meine Rede unter Umständen gegenstandslos –, werde ich trotzdem sowohl jene Punkte, die aus unserer Sicht positiv, als auch jene, die aus unserer Sicht kritikwürdig sind, anführen. (Einige Abgeordnete sammeln die am Boden liegenden Flugblätter ein. – Abg. Schieder: Wieder ein Bürger, der gegen die Ab­fangjäger ist, was ja normal ist! – Abg. Heinisch-Hosek: Ein normaler Bürger!) – Ein Bürger, der Papier zum Thema Abfangjäger durch die Luft hat fliegen lassen, passt jetzt ganz gut zum Thema.

Insgesamt ist zu diesen beiden Verhandlungspunkten, Luftfahrtgesetz-Novelle und Montrealer Abkommen, Folgendes zu sagen: Es handelt sich im Wesentlichen um eine Sammlung, um eine Zusammenführung von überwiegend kleineren Punkten, so zum Beispiel der letzten Euro-Umstellungen, und man musste auch die Namen der Minis­terien ändern, was aber noch nicht wirklich umgesetzt ist.

Dazu möchte ich eine grundsätzliche Anmerkung machen, meine Damen und Herren! Ich denke, bei solchen Gesetzen, die für Normunterworfene ohnehin schon schwer zu verstehen sind, wäre es gut, wenn ab und zu eine Neuverlautbarung mit durchgehend geänderten Titeln und Anpassungen erfolgen würde. Gerade in Bezug auf den Euro, in Bezug auch auf die Änderungen der ministeriellen Einteilung hielte ich das für wichtig und sinnvoll.

Zur Materie selbst ist Folgendes zu sagen: Ich glaube, dass dabei eine große Chance versäumt wurde, nämlich die Chance, Anrainerschutz wirklich in die Materie aufzu­nehmen. Es sind – ganz im Gegenteil – einige Abschwächungen der Rechte von Anrai­nerinnen und Anrainern in diesem Gesetz enthalten, und das können wir natürlich nicht akzeptieren, denn wie Sie aus wissenschaftlichen Berichten, die in der letzten Zeit veröffentlicht worden sind, auch erkennen können, haben wir derzeit eine zunehmende Belastung und Belästigung der Menschen durch Lärm zu verzeichnen. Schon über 20 Prozent der Bevölkerung sind durch Fluglärm schwer beeinträchtigt. Das sollten wir ernst nehmen, und das sollte uns auch dazu motivieren, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte auch in Bezug auf den Lärmschutz geltend zu machen, was dringend notwendig ist.

Ein zweiter wichtiger Kritikpunkt war für uns die Übertragung von Kontrollrechten an Organisationen auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b an eine zuständige Behörde; hinter dieser Behörde steht natürlich der Aero-Club, und das steht so sinn­vollerweise auch nicht im Gesetz. Diese Befugnisse werden weiter ausgedehnt. Ich habe schon große Bedenken – und möchte das auch deutlich unterstreichen –, wenn bestimmte hoheitliche Aufgaben von solchen Organisationen erfüllt oder wahrgenom-


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