men werden, die auf der anderen Seite auch Normunterworfene sind. Hier kommt es zu Verstrickungen von Interessen, was ich nicht mehr für richtig und zielführend halte.
Meine Damen und Herren! Kontrollaufgaben sind aus meiner Sicht von der Behörde wahrzunehmen, die nämlich zweifellos objektiver handeln kann als ein Verein, der aus Mitgliedern besteht, die gleichzeitig Normunterworfene sind. Dass Herr Minister Böhmdorfer der Vorsitzende der Obersten Nationalen Flugsportkommission des Aero-Club ist, ist wahrscheinlich nur ein Sahnehäubchen. Ich hoffe schon, Herr Minister Gorbach, dass Sie nicht die gleiche Praxis verfolgen, nämlich sich Freundeskreise zu schaffen, die dann bestimmte Dinge übernehmen, erledigen, auch per Gesetz machen können, wie das Ihre Ministerkollegen, vor allem Grasser und so weiter, schon vorexerzieren. Ich glaube, Sie könnten da einen anderen Weg gehen.
Die Optik in diesem Fall scheint mir sehr
fatal, vor allem aber denke ich, dass man Normunterworfene nicht gleichzeitig
zur Kontrollbehörde machen soll. Das ist für mich ein Problem, und das halte
ich für keinen sinnvollen Weg. Das ist auch der Grund dafür, dass wir die
Novelle des Gesetzes ablehnen müssen, auch wenn wir ganz klar sagen – und
das bestätige ich hiemit –, dass viele dieser Dinge nur Umsetzungen aus
internationalen Regelungen sind, zu denen wir verpflichtet sind und die im
Ansatz auch sinnvoll sind, wenn sie international genormt werden. – Danke.
(Beifall bei den Grünen.)
14.34
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu
Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
14.35
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben heute ein ganzes Paket von Luftfahrtregelungen zu verhandeln, und ich möchte jetzt gleich zu allen Punkten sprechen.
Beginnen möchte ich mit dem Übereinkommen über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr, dem so genannten Montrealer
Abkommen, das im Mai 1999 fertig gestellt worden ist. Jahrelang ist
verhandelt worden, österreichische Experten waren eingeschaltet, und ich
denke, wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen.
Bisher gab es das Warschauer Übereinkommen aus dem Jahr 1929, zu dem es auch schon vier Änderungsprotokolle gegeben hat. Nunmehr ist alles modern geregelt, insbesondere die Beförderungsdokumente, aber auch die Haftung für Verspätungen, für die Schäden an Personen, an Gepäck und an der Luftfracht. Es ist ein Schiedsverfahren vorgesehen, der Gerichtsstand wird festgelegt et cetera.
Da es bereits 71 Signatarstaaten gibt, haben wir damit wirklich ein modernes Abkommen für die internationale Luftfahrt, und man kann nur sagen: Adieu Warschau, bienvenue Montreal!
Zweiter Punkt, die Novelle zum Luftfahrtgesetz. – Es ist dies seit dem Jahr 1997 die erste größere Novellierung. Auf der einen Seite geht es um die Umsetzung von Regelungen aus EU-Verordnungen, zum Beispiel um die Zuteilung von Slots auf den Flughäfen. Vor allem aber geht es um die Umsetzung von Regelungen der Joint Aviation Authorities, der so genannten Jars, der Joint Aviation Regulations, die umgesetzt werden müssen. Ich denke, es ist ein guter Weg, dass wir viele Verordnungsermächtigungen für den Verkehrsminister haben, der diese Jars für verbindlich erklären kann. Es geht dabei um so wichtige Dinge wie die Überprüfung der Lufttüchtigkeit, um die Qualifikation des Personals und der Ausbildungsbetriebe oder um die Anforderungen an Instandhaltungsbetriebe – alles Dinge, die der Luftfahrtsicherheit dienen.