Kurz ansprechen möchte ich in diesem
Zusammenhang die Kosten für die Luftfahrt, und zwar sowohl für die Carrier als
auch für die Flughäfen. Es legt nämlich nach dem Luftfahrtgesetz der Verkehrsminister die Kosten der
Inanspruchnahme von Diensten der Flugsicherung fest, und ich würde wirklich
herzlich darum bitten, im Interesse der Carrier und der Konsumenten, dass dabei
auf große Kosteneffizienz Wert gelegt wird und nicht alle irgendwie anfallenden
Kosten eingerechnet werden.
Genau
dasselbe, Herr Bundesminister, gilt für die Sicherheitsdienste auf den Flughäfen,
die auch den Konsumenten weiterverrechnet werden. Die öffentliche Sicherheit
ist doch auch eine wesentliche öffentliche Aufgabe, weshalb ich auch in diesem
Bereich bitte, auf möglichste Kostengunst zu achten. Alles, was an Kosten bei
den Betrieben anfällt, muss ja dem Passagier weiterverrechnet werden und
verteuert damit das Fliegen. Es ist selbstverständlich – dem stimme ich
voll zu –, dass absolute Sicherheit gegeben sein muss, aber eine Kostengünstigkeit
soll auf alle Fälle auch Platz greifen.
Weiters
möchte ich gleich noch einiges dazu anmerken, was unter Tagesordnungspunkt 14,
zu dem ich Berichterstatter bin, verhandelt werden wird. Es geht dabei um das ceatS-Abkommen. Wir haben derzeit in Europa
etwa 55 Flugsicherungszentralen, nationale Zentralen, und diese sollen
nun in Europa zu insgesamt sieben Gebieten zusammengeschlossen werden. Acht
Staaten des südosteuropäischen Raumes mit Zentrum Österreich haben sich
zusammengeschlossen und wollen nun gemeinsam die Flugsicherung betreiben, und
zwar soll diese an Eurocontrol übertragen
werden. Es geht dabei um den oberen Luftraum in mehr als 8 600 Metern
Höhe, also dort, wo sich der Großteil der Zivilluftfahrt abspielt.
Man
erwartet sich durch dieses Zusammenschließen Einsparungen durch Synergien; bis
zum Jahr 2010 hoffen wir auf eine 20-prozentige Senkung der Flugsicherungsgebühren.
Es sollen Verspätungen beseitigt werden, die Sicherheit soll durch die Beseitigung
von Schnittstellen bei der Übergabe von einer Überwachungsstelle an die andere
erhöht werden, und die Leistungsfähigkeit der Luftstraßen soll damit gesteigert
werden.
Ganz
besonders positiv zu erwähnen ist, dass diese Flugsicherungszentrale ihren Sitz
in Österreich haben wird, und zwar in Fischamend. Wir hatten zuerst einen
Standort in Wien auf der Überplattung der Donauuferautobahn angeboten,
tatsächlich wird sich nun die Zentrale in Fischamend niederlassen, weil eine
Flughafen-Nähe in Hinblick auf die Sicherheit et cetera viel günstiger ist. Das
bedeutet, dass 400 Beamte der CEATS, 400 Dienstnehmer, dort für uns
tätig sein werden.
Wir hatten ganz große Konkurrenz durch
Prag und Budapest. Ich möchte den Verhandlern – das sind das
Verkehrsministerium und das Außenministerium – sehr herzlich zu diesem
ganz großen Erfolg gratulieren, dass der Sitz der Flugsicherungszentrale für
den gesamten südosteuropäischen Raum in Österreich sein wird und dass wir uns
da gegen die starke Konkurrenz von anderen Ländern durchgesetzt haben. (Beifall
bei der ÖVP.)
14.40
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die Novelle zum Luftfahrtgesetz beinhaltet unter anderem eine Reihe von Bestimmungen, die zur Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt beitragen sollen. Wir alle wissen, dass Sicherheitsfragen gerade im Bereich des Luftverkehrs von ganz elementarer Bedeutung