antwortlichkeit gemäß Aktiengesetz und ÖIAG-Gesetz. Ich gehe davon aus, dass die Organmitglieder der ÖIAG bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sämtlichen Vorschriften Rechnung tragen und allfällige Interessenkollisionen gemäß dem Gesetz natürlich vermeiden werden und zu vermeiden haben.
Zum dargestellten Stand des Privatisierungsverfahrens ist zu sagen: Der Privatisierungsauftrag wurde erteilt. Jetzt ist man in der Phase des Privatisierungsprogramms. Noch wurde vom Vorstand, vom Aufsichtsrat kein Privatisierungskonzept entschieden, und noch ist man überhaupt nicht dabei, konkrete Privatisierungsschritte zu machen. Das heißt, in dieser Phase des Privatisierungsverfahrens sehe ich für kein Mitglied des Aufsichtsrates der ÖIAG eine Unvereinbarkeit gemäß Aktiengesetz oder ÖIAG-Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zur Frage 6:
Die Bundesregierung hat der ÖIAG für die Privatisierung der voestalpine AG einen klaren Auftrag erteilt und ihn auch konkretisiert. Dieser Auftrag lautet eben auf eine hundertprozentige Privatisierung des Unternehmens, wobei die ÖIAG diese zwei Optionen – Börse, Finanzinvestoren – zu prüfen hat, um das Ziel zu erreichen, und das ist ja fast identisch mit den oberösterreichischen Interessen – wir haben es natürlich auch mit dem Landeshauptmann von Oberösterreich diskutiert –:
Das Ziel ist erstens, dass dieses Unternehmen eine österreichische Kernaktionärsstruktur behält.
Zweitens: die Wahrung der Einheit des Unternehmens. – Ich kann Ihnen also sagen: Klar ist, es wird keine Filetierung der voest geben.
Drittes Ziel: Erhaltung und Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.
Viertes Ziel: Auch die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich ist uns wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Damit sage ich aber gleichzeitig auch, das Ziel der Bundesregierung ist die Privatisierung des Unternehmens und nicht die Aufrechterhaltung eines bestimmenden öffentlichen Eigentums, wie das in Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht wird.
Zur Frage 7:
Der Oberösterreichische Landtag hat in mehreren Initiativanträgen zum Ausdruck gebracht, dass einerseits eine Zerschlagung und Filetierung des Unternehmens hintangehalten werden soll und andererseits der österreichische Einfluss gewahrt werden muss, vorzugsweise durch eine Sperrminorität durch die ÖIAG.
Ich möchte daher noch einmal feststellen:
Die Bundesregierung hat in ihren beiden Privatisierungsaufträgen, im
allgemeinen und auch im speziellen zur voestalpine AG, die Forderungen des
Oberösterreichischen Landtags mit den vier Kriterien, die ich genannt habe,
sehr, sehr weitgehend berücksichtigt. Der Dissens, der hier offensichtlich
vorhanden ist, ist der, dass der Oberösterreichische Landtag sagt, 25 plus
eins in öffentlicher Hand. Diese Auffassung vertreten wir sicherlich nicht,
weil wir eine hundertprozentige Privatisierung durchführen wollen. (Ruf bei
der SPÖ: Weil ihr es verschleudern wollt!)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie an dieser Stelle „Verschleuderung“ sagen, lassen Sie mich ein paar grundsätzliche Worte zur voest beziehungsweise zur ÖIAG sagen. Ich finde es mutig, dass Sie in eine Diskussion über die Verstaatlichte in Österreich einzutreten bereit sind, denn man muss sich immer wieder vor Augen halten, meine Damen und Herren: Sie haben zu verantworten, dass zwischen 1981 und 1990 der Verstaatlichten 4,3 Milliarden € vom Steuerzahler zugeführt werden mussten!