Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 220

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nicht befahrbar. Sie wissen, wie hoch so ein Bus ist, und die Rampe hat eine Länge von 60 Zentimeter und eine Steigung von 70 Prozent. Da geht einfach nichts – beim besten Willen nicht!

Ich denke mir, da ist um jeden Euro oder jeden Cent schade, den man dafür ausgibt, das umzubauen, wenn man dann nicht bereit ist, die Rampe zumindest so lange zu machen, dass das Gefälle halbwegs benutzbar ist. Wenn man die Rampe so lange gemacht hätte, dass das Gefälle sinkt, dann hätte das in Summe pro Rampe sicher keine 10 € mehr gekostet, weil das bisschen Blech, das man dazu braucht, kostet nicht mehr, und der Einbau wäre derselbe gewesen. Das hat man aber nicht gemacht, und daher können wir es nicht benutzen. So ist es eben.

Herr Minister! Ein großes Anliegen für uns, für die Grünen und für die Menschen mit Behinderung, ist das Eisenbahngesetz generell. Sie wissen, das stammt aus dem Jahr 1957, wird regelmäßig novelliert, aber wirklich tief greifende Novellierungen und Änderungen sind ganz einfach nicht drinnen. Da gibt es noch Bestimmungen, zum Beispiel in § 42 oder 43, die in der heutigen Zeit völlig irrelevant sind. Da steht zum Beispiel noch drinnen, dass man neben den Gleiskörpern nur gehen darf, wenn es erlaubt ist, die Bestimmungen entsprechend sind, oder dass man nur an bestimmten Übergängen überqueren darf. Aber wie soll denn ein blinder Mensch wissen, wo er gehen darf oder nicht? Der sieht es ja nicht! Und er hat auch nicht eine Bahnhofskarte oder Ähnliches, wo er das ablesen könnte, er kann sich nicht daran orientieren. Wenn er aber dort geht, wo es verboten ist – was er aber nicht weiß –, fällt er natürlich unter die entsprechenden Strafbestimmungen.

Genauso ist es zum Beispiel bei den Eisenbahnkreuzungen. Da hat es erst vor kurzem eine neue Regelung gegeben, aber das ist einfach ein „Holler“; ich muss es so sagen. Auch da ist die Situation von sehbehinderten und blinden Menschen nicht mit berück­sichtigt worden, und daher sind diese nach wie vor genauso stark gefährdet wie vorher. Sie werden es ohnehin wissen, Herr Minister: Da hat es schon einige Tote gegeben, weil diese Kreuzungen für behinderte Menschen einfach nicht benutzbar sind.

Ich könnte Ihnen jetzt noch stundenlang aufzählen, was man in diesem Bereich noch alles machen müsste, aber ich möchte heute niemanden mehr damit belasten, sondern ich möchte Sie, Herr Minister, bitten – im Interesse der Menschen mit Behinderung –, dass Sie uns im Herbst einen Termin geben, wo einige von uns zu Ihnen kommen kön­nen und wir Ihnen die Situation so darstellen können, wie sie tatsächlich ist.

Wir wissen, dass der Bund da etwas machen kann beziehungsweise sogar etwas ma­chen müsste, denn der Artikel 7 der Bundesverfassung  gilt auch für Ihr Ministerium. Da gäbe es genug Umsetzungsmöglichkeiten, die nicht die Welt kosten, aber für uns wirklich viel bringen würden.

Ich bitte Sie, Herr Minister, geben Sie uns im Herbst einen Termin, damit wir wirklich diesbezügliche Gespräche führen können. Ich hoffe, dass Sie in diesen zwei Le­gis­laturperioden der erste Minister sind, der da zumindest irgendwas tut, denn: nichts getan haben bis jetzt alle. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.31

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wattaul zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlägige Bestimmung der Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter.

 


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