Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 254

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dass bei Trinkprodukten – ich kann jetzt die Firma nicht nennen – dabeisteht: Die po­sitive Wirkung dieses Getränkes wurde vom Gesundheitsministerium amtlich bestätigt. Wenn das aber dabeisteht, das im Fernsehen gesagt wird und so an die Konsumenten weitergegeben wird, dann geht doch jeder Bürger, sage ich jetzt einmal, im Normalfall davon aus, dass das wirklich ein Medikament ist, denn Medikamente, die in Österreich nicht zugelassen werden, dürfen auch nicht verkauft werden.

Das ist eine ganz heikle und gefährliche Entwicklung, die genauso gefährlich ist – und das ist heute auch schon angesprochen worden – wie die ganze Problematik mit der Magnetfeldtherapie. Ich kenne auch Leute, die darauf schwören und auf einer solchen Matte liegen. Sie fühlen sich, glaube ich, gleich gut, egal, ob sie eingeschaltet ist oder nicht, das hat einfach einen sehr psychologischen und nicht unbedingt einen heilenden Effekt.

Es stört mich sehr, wenn ich in Arztpraxen reinrolle, wenn dort Riesenplakate hängen, auf denen die Magnetfeldtherapie mit all ihren angeblich positiven Wirkungen, wie sie auch in der Werbung sind, eben sogar in der Arztpraxis quasi beworben wird. Da steht zu lesen, dass das gegen Krebs hilft und bei einer ganzen Reihe von Krankheiten positiv wirkt.

Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Wenn heute ein Patient zum Arzt geht, dann geht er davon aus, dass alles, was in der Praxis an der Wand hängt, in seinem Inter­esse ist und der Arzt das mehr oder weniger positiv empfehlen kann, denn etwas Ne­gatives wird er sich wahrscheinlich nicht in seine Praxis hängen. Und ich weiß aus verlässlichen Quellen, dass sehr wohl auch Mediziner vom Verkauf dieser Magnet­feldmatten finanziell profitieren. Ich glaube, dem muss einmal Einhalt geboten werden.

Frau Minister, ich habe jetzt nur ein paar kleine Bereiche herausgenommen, aber ich denke, da kommt sehr viel Arbeit auf Sie zu. Da muss man sehr rasch reagieren, weil mit der Gesundheit beziehungsweise mit der Krankheit der Bevölkerung sehr viel Schindluder getrieben wird. Und das geht immer – wirklich immer! – nur auf Kosten jener, die ohnehin schon krank oder in ihrer Gesundheit gefährdet sind. Das kann man nicht machen, sondern dem muss man ganz einfach entgegenwirken.

Ich möchte noch ein paar Worte zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sagen. Ich finde es positiv, dass jetzt vom gehobenen medizinischen Dienst lebensrettende Sofortmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, dass das endlich einmal geregelt ist. Gerade die Leute, die im medizinischen Dienst arbeiten, sind in der Regel ganz einfach jene, die als Erste beim Patienten sind. Das, was sie dort an Vorarbeit, an positiver Leistung, tun können, wirkt sich meistens sehr intensiv auf die Folgen der Erkrankung aus. Ich denke dabei zum Beispiel an Schlaganfallpatienten. Ich finde es positiv, dass das gut geregelt wird.

Ich finde es auch grundsätzlich gut, dass es ab nun die Subdelegationsmöglichkeit geben soll. Aber, Frau Ministerin, was mir dabei fehlt, ist, dass das Personal, das diese Tätigkeit durchführen kann, nämlich das Pflegepersonal, dann auch entsprechend auf­gewertet wird. Es soll praktisch die Pflegehelferausbildung entsprechend nach oben revidiert werden.

Man soll sich auch überlegen, Frau Ministerin – und das ist lange überfällig –, dass es endlich einmal ein eigenes Berufsbild und einen Berufsschutz für diese Personen­grup­pen gibt, denn das fehlt noch immer und das brauchen wir ganz dringend.

Wir werden aber trotzdem zustimmen, weil es im Prinzip eine positive Sache ist. Sie gehört noch entsprechend ergänzt und erweitert. Ich erhoffe mir schon sehr stark, dass es nicht allein bei dem bleiben wird, was jetzt beschlossen wird.

 


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