Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 253

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Angaben sowie in Bezug auf die neue Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie. Derzeit besagt § 9 des Lebensmittelgesetzes ein generelles Verbot gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen. Gemäß § 9 Abs. 3 konnte jedoch unter der Voraussetzung, dass dies mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, eine Zulassung gesundheitsbezogener Angaben erwirkt werden. – Leicht verwirrend.

Es wird daher ein neuer § 9 des Lebensmittelgesetzes geschaffen, der ein Verbot krankheitsbezogener Angaben enthält. Es ist somit verboten, bei Inverkehrbringung einem Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoffergänzungsmittel die Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen zu lassen.

In weiterer Folge geht es um das Nahrungsergänzungsmittelgesetz. Bis zum 31. Juli 2003 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinie 2002/46/EG umzusetzen, weshalb im Bereich des Lebensmittelgesetzes der Begriff „Verzehrprodukt“ durch den Begriff „Nahrungsmittelergänzung“ zu ersetzen sowie der Begriff „Lebensmittel“ im § 2 neu zu definieren ist.

Wir werden diesen Gesetzesmaterien zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeord­neter Haidlmayr. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.19

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich möchte kurz zu einzelnen Punkten Stellung nehmen. Das Apothekengesetz wurde heute schon besprochen, das ist okay.

Zum Nahrungsergänzungsmittelgesetz möchte ich etwas ganz Wichtiges sagen. Von vielen Leuten wird die Tatsache, dass es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelt, völlig ignoriert. Diese werden wirklich anstelle von Nahrung zu sich genommen. Ich denke, da muss man unbedingt etwas tun, denn das, was da passiert, ist gesund­heits­gefährdend.

Wir sehen es ja in Amerika. Dort können sich die Leute, wenn sie wollen, zehn Kapseln kaufen, brauchen nur mehr in Summe zwei Liter Wasser am Tag dazu zu trinken, und es wird ihnen gesagt: Damit habt ihr praktisch alles im Körper, was euch gut tut und was ihr für den Tag und auch für die Nacht braucht.

Ich befürchte beziehungsweise wir sehen, dass es auch in Österreich ähnliche Ansätze gibt. Wir brauchen uns nur am Wochenende die Tageszeitungen anzuschauen, spe­ziell am Samstag, da wird seitenweise Werbung für Produkte gemacht, die nur viel kosten und wo irrsinnig viel versprochen wird, was sie bringen. Diese Produkte werden in der Regel über Postkastenfirmen vertrieben. Das heißt, die Leute müssen das im Vorhinein zahlen; wenn es nichts wird, haben sie Geld dafür ausgegeben und das „Klumpert“ daheim liegen.

Ich glaube, das muss man sich wirklich genauer anschauen. Da muss man auch der Werbung ganz klar entgegentreten und das wirklich so regeln, dass diese Firmen – in diesem Fall sind es ja Firmen – einfach entsprechend bestraft werden, weil sie bei den Leuten mehr Schaden als Nutzen anrichten. Diesem Problem ist auch Österreich nicht Herr geworden.

Wenn ich zum Beispiel die Fernsehwerbungen ansehe, dann wundere ich mich manch­mal, wenn irgendwelche Trinkprodukte gezeigt werden und dann etwa geschrieben wird: Die positive Wirkung wird vom Gesundheitsministerium bestätigt. Tatsache ist,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite