Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 252

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Als Beispiel möchte ich eine Anfragebeantwortung zitieren. Diese haben wir auch schon im Ausschuss besprochen. Das große Problem ist, dass die Menschen einfach immer mehr über ihre Nahrungsmittel wissen wollen, aber nicht mehr erfahren.

Dabei geht es um den Bereich Obst und Gemüse – „Pestizidbelastung“ ist das Stich­wort. Es wurden 762 Proben untersucht, davon enthielten 360, mehr als die Hälfte, Rückstände von Pestiziden unter dem Höchstwert. Aber 68 Proben waren mit Rückständen über dem Höchstwert belastet. Das Problem ist, dass das den Menschen nicht gesagt wird.

Wir haben zwar die Ernährungsagentur, aber ich habe mir heute extra noch einmal die Homepage angeschaut. Dort sind keinerlei Ergebnisse zu diesem Thema veröffentlicht. Das finde ich eigentlich sehr bedenklich. Die Ernährungsagentur ist immerhin mit eini­gen Millionen an Budget ausgestattet, aber trotzdem wird diese Aufgabe hauptsächlich den NGOs und Organisationen wie der Arbeiterkammer überlassen. Das finde ich einfach nicht zufrieden stellend.

Wir kennen dieses Problem auch aus anderen Bereichen, zum Beispiel aus dem Gentechnikbereich, wo wiederholte Kennzeichnungsverstöße eigentlich kaum Konse­quenzen haben. Das, was wir uns wünschen, was wir fordern und auch schon seit langem diskutieren, ist, dass so genannte Lebensmittelsünder bei wiederholten Ver­stößen veröffentlicht werden, dass auch bei Überschreitungen von Höchstmengen an Pestizidrückständen Daten veröffentlicht werden.

Die Menschen und die Konsumenten haben ein Recht darauf, informiert zu werden und nicht vielleicht zwei Jahre später zu erfahren, dass sie pestizidverseuchte Paprika ge­gessen haben. Das halte ich für sehr unbefriedigend.

Zusammenfassend, Frau Bundesminister: In diesem Bereich ist einiges verkorkst worden. Ich glaube, wir brauchen dringend einen Korkenzieher in Form einer Lebens­mit­tel­gesetz-Novelle, um das zu beheben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen.)

22.16

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.17

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Sicherlich ist der Zeitpunkt ein Kriterium, aber ich denke, viel wichtiger ist der Inhalt dieser Gesetze. Es wird damit eine Reihe von wichtigen anstehenden Fragen gelöst.

Beispiel Apothekengesetz. Es geht jetzt darum, dass die Europäische Union mit der Schweiz Abkommen abgeschlossen hat – es sind mehrere Abkommen –, die die Be­ziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz auf eine neue Grund­lage stellen.

In diesen Abkommen über die Freizügigkeit wird auch Österreich dazu verpflichtet, ei­ne Rechtsgrundlage für Schweizer Staatsangehörige auf Zugang zu einer unselbstän­digen Erwerbstätigkeit und zur Niederlassung als Selbständiger unter gegenseitiger An­erkennung der beruflichen Befähigungsnachweise zu schaffen. Dies wird nunmehr auch für Apotheker umgesetzt. Analog zu diesen Berufsgesetzen – betreffend Ärzte, Psychologen, Tierärzte, Patentanwälte – werden nun die Berufsbezeichnung „Apo­theker“ oder „Apothekerin“ und die Bezeichnung „Apotheke“ ausdrücklich geschützt.

Zum Lebensmittelrecht: Es besteht dringender Anpassungsbedarf im Hinblick auf die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes im Bereich gesundheitsbezogener


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