Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Mag. Kogler,
Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß
§ 33 GOG zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Beschaffung von
Eurofighter-Kampfjets
Begründung:
Am 2.07.2002 hat der Ministerrat die
Beschaffung von 24 Stück Eurofightern zu einem Preis von
1,791.089.000 Euro (ohne Abgaben) beschlossen. Während der Verhandlungen
mit EADS wurde entgegen der Ausschreibungsbedingungen die Stückzahl auf 18
reduziert.
Im Wahlkampf hat Bundeskanzler
Dr. Schüssel eine budgetneutrale Finanzierung der Abfangjäger durch eine
Wirtschaftsplattform in Aussicht gestellt.
Am 1.07.2003 hat die Bundesregierung mit
Ministerratsvortrag Verteidigungsminister Platters Vorgehen, den Abfangjäger-Kaufvertrag
vor Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes und damit ohne ausreichende
gesetzliche Grundlage zu unterzeichnen, unterstützt. Der Kaufpreis soll
munmehr 1,959.000.000 Euro betragen.
Verschiedene RegierungspolitikerInnen
und politiknahe Persönlichkeiten waren bei der Anbahnung des Geschäftes
beteiligt. So ist beispielsweise der ausgewiesene Gegner der Beschaffung von
„Kriegsgerät“ Finanzminister Grasser kurz vor dem Ministerratsbeschluss am
2.07.2002 auf das teuerste Modell den Eurofighter-Typhoon eingeschwenkt und
hat sich nachgewiesenermaßen mit Vertretern von EADS vor der Ausschreibung,
während der Frist bis zur Typenentscheidung und nach der Typenentscheidung
mehrmals getroffen und beschaffungsrelevante Informationen ausgetauscht.
Der Rechnungshof hat in mehreren
Berichten regelmäßig schwerwiegende und kostspielige Mängel bei der Planung
und Durchführung von Rüstungsbeschaffungen des Bundesheeres aufgezeigt. Mit der
drohenden Beschaffung von 18 Eurofighter-Kampfjets wird eine neue Kostendimension
unter vergaberechtlich höchst aufklärungsbedürftigen Umständen erreicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung folgender Gegenstände
wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt:
1. Untersuchung der Rechtmäßigkeit aller
Abläufe und Entscheidungen innerhalb des Beschaffungsvorganges betreffend die
Eurofighter-Kampfjets
2. Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebungen von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand
und durch Einsicht in die Akten der angeführten Bundesministerien, Parteien,
Organisationen und Firmen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle
Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
Dabei sind insbesondere folgende
VerantwortungsträgerInnen und Institutionen besonders in die Überprüfung
einzubinden: