Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 275

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses gemäß § 33 GOG zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Eurofighter-Kampfjets

Begründung:

Am 2.07.2002 hat der Ministerrat die Beschaffung von 24 Stück Eurofightern zu einem Preis von 1,791.089.000 Euro (ohne Abgaben) beschlossen. Während der Verhandlun­gen mit EADS wurde entgegen der Ausschreibungsbedingungen die Stückzahl auf 18 reduziert.

Im Wahlkampf hat Bundeskanzler Dr. Schüssel eine budgetneutrale Finanzierung der Abfangjäger durch eine Wirtschaftsplattform in Aussicht gestellt.

Am 1.07.2003 hat die Bundesregierung mit Ministerratsvortrag Verteidigungsminister Platters Vorgehen, den Abfangjäger-Kaufvertrag vor Inkrafttreten des Budgetbegleit­ge­setzes und damit ohne ausreichende gesetzliche Grundlage zu unterzeichnen, unter­stützt. Der Kaufpreis soll munmehr 1,959.000.000 Euro betragen.

Verschiedene RegierungspolitikerInnen und politiknahe Persönlichkeiten waren bei der Anbahnung des Geschäftes beteiligt. So ist beispielsweise der ausgewiesene Gegner der Beschaffung von „Kriegsgerät“ Finanzminister Grasser kurz vor dem Ministerrats­beschluss am 2.07.2002 auf das teuerste Modell den Eurofighter-Typhoon ein­geschwenkt und hat sich nachgewiesenermaßen mit Vertretern von EADS vor der Aus­schreibung, während der Frist bis zur Typenentscheidung und nach der Typenent­scheidung mehrmals getroffen und beschaffungsrelevante Informationen ausgetauscht.

Der Rechnungshof hat in mehreren Berichten regelmäßig schwerwiegende und kos­tspielige Mängel bei der Planung und Durchführung von Rüstungsbeschaffungen des Bundesheeres aufgezeigt. Mit der drohenden Beschaffung von 18 Eurofighter-Kampf­jets wird eine neue Kostendimension unter vergaberechtlich höchst aufklärungsbedürf­tigen Umständen erreicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss ein­ge­setzt:

1. Untersuchung der Rechtmäßigkeit aller Abläufe und Entscheidungen innerhalb des Beschaffungsvorganges betreffend die Eurofighter-Kampfjets

2. Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von mündlichen und schrift­lichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten der angeführten Bundesministerien, Parteien, Organisationen und Firmen im Zusammen­hang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politi­sche Verantwortlichkeiten überprüfen.

Dabei sind insbesondere folgende VerantwortungsträgerInnen und Institutionen beson­ders in die Überprüfung einzubinden:

 


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