Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 92

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Beschluss auf Beendigung der außerordentlichen Tagung 2003

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen darf ich dem Hohen Haus folgenden Antrag vorlegen:

Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2003 der XXII. Gesetzgebungsperiode mit Ablauf des 12. August 2003 für beendet zu erklären.

Ich bringe diesen Antrag nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wie in solchen Fällen üblich, liegt – damit eine umge­hende Ausfertigung dieses Beschlusses ermöglicht wird – der Antrag vor, den diesbe­züglichen Teil des Amtlichen Protokolls auf Grund eines Verlangens von 20 Abgeord­neten zu verlesen, damit dieser mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls lautet wie folgt:

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Gusenbauer, Scheibner und Dr. Van der Bellen fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die außerordentliche Tagung 2003 der XXII. Gesetzgebungsperiode mit Ablauf des 12. August 2003 für beendet zu erklären.“

Erheben sich gegen diese Fassung dieses Teiles des Amtlichen Protokolls Einwendun­gen? – Das ist nicht der Fall.

Daher gilt nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung dieser Teil des Amtlichen Protokolls als genehmigt.

Einlauf

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf noch mitteilen, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 200/A (E) bis 207/A (E) eingelangt sind; ebenso die Anfragen 723/J bis 783/J.

Weiters ist die Anfrage 6/JPR an den Präsidenten des Nationalrates eingebracht wor­den; eine weitere Anfrage, 752/J, an den Präsidenten des Rechnungshofes.

Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 206/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Ge­barungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend die Gebarung des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie die Gebarung aller anderen damit befassten Ressorts und Dienststellen hinsichtlich des Vorgangs Beschaffung von Luft­raumüberwachungsflugzeugen vom Zeitpunkt der Typenentscheidung am 2. Juli 2002 bis zur Unterzeichnung des diesbezüglichen Kaufvertrages am 1. Juli 2003 samt dem Umstand, dass es zu diesem Zeitpunkt dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben


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