Ein weiteres Faktum der Analyse des Rechnungshofes ist, dass die Personalkosten weiterhin um 2,5 Prozent jährlich steigen, obwohl seit 1992 ein Viertel des Personalstandes der Österreichischen Bundesbahnen abgebaut wurde. – Auch in diesem Bereich stimmt also offensichtlich einiges nicht! Sinn und Zweck des Abbaues ist eine Kostenreduktion bei den Personalkosten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger.) Nein! Das erreicht man eben damit nicht!
Meine Damen und Herren! All diese Punkte – und es wurde nur ein Teil davon vom Rechnungshof herausgegriffen – beweisen und zeigen, dass Reformen notwendig sind. Reformen bei den Österreichischen Bundesbahnen sind deshalb notwendig, weil wir erstens die Vorgaben der Europäischen Union umsetzen müssen. Außerdem muss natürlich auch – und das ist auch nicht zu vernachlässigen – der Finanzbedarf, der überwiegend durch den Bund getragen wird, gesenkt werden. Meine Damen und Herren! Dazu bekennen wir uns, das ist notwendig.
Wenn wir uns die Zahlen ansehen, dann sehen wir, dass der gesamte Finanzbedarf der Österreichischen Bundesbahnen 4,4 Milliarden € jährlich ausmacht. 3,4 Milliarden werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt, und rund 1 Milliarde jährlich wird durch Kreditaufnahme der ÖBB-Infrastruktur und der Schieneninfrastrukturgesellschaft zugeschossen. Die ÖBB-Infrastruktur und die SCHIG weisen zusammen bereits 10 Milliarden € an Verschuldung auf. – Meine Damen und Herren! All diese Zahlen zeigen uns eindringlich, wie dringend notwendig eine Reform ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nunmehr zu den Hauptzielen der ÖBB-Reform: Ein Hauptziel ist die Schaffung einer modernen, wettbewerbsfähigen, transparenten und diskriminierungsfreien Unternehmensstruktur der Österreichischen Bundesbahnen durch Trennung des Infrastrukturbereiches vom Absatzbereich sowie durch Aufspaltung des Absatzes in wettbewerbsfähige und eigenständige Branchengesellschaften.
Ein weiteres Hauptziel ist die Sicherstellung eines ausreichenden Mobilitätsangebotes im schienengebundenen Personen- und Güterverkehr für das ganze Land (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger) – Frau Kollegin, Sie werden mir auch diesbezüglich zustimmen –, dieses besteht schon jetzt und sollte so aufrechterhalten beziehungsweise optimiert werden. (Abg. Dr. Lichtenberger: Es ist suboptimal, Herr Kollege!) – Wenn Sie anderer Meinung sind, freue ich mich schon, Ihre Wortmeldung dazu zu hören!
Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Punkt ist die Streichung der unbegrenzten Kostendeckungspflicht. Derzeit besteht die gesetzliche Regelung, dass der Bund automatisch einer Kostendeckungspflicht nachkommen soll. Auch das wird in Zukunft materiell nicht mehr möglich sein. Damit in Zusammenhang steht natürlich auch die Senkung des Zuschussbedarfes durch die Schaffung organisatorischer und rechtlicher Grundlagen für Rationalisierungen und für nachhaltige Kostensenkungen. – Das sind einmal die Hauptziele.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie sieht die Reform aus? – Unser Infrastrukturminister und der Herr Staatssekretär werden das sicherlich im Detail erläutern. Wichtig bei dieser Strukturreform wird sein, dass es eine ÖBB-Holding AG geben müssen wird. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger.) Dieser werden Tochtergesellschaften in der Form einer Infrastrukturaktiengesellschaft, einer Güterverkehrsaktiengesellschaft, einer Personenverkehrsaktiengesellschaft, einer TraktionsGmbH und einer Technischen Service GmbH unterstehen. Weiters werden der Holding – das ist auch nicht unwichtig und hat sich in der Vergangenheit in anderen Unternehmen bereits bewährt – eine Personalmanagement und Service GmbH und schließlich eine Immobilienmanagement GmbH unterstehen.