Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Cap, den im Betreff genannten Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Antrag auf Permanenterklärung eines Ausschusses
Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen vor, dem Rechnungshofausschuss den Auftrag zu erteilen, seine Arbeiten während der tagungsfreien Zeit zur Behandlung folgender Gegenstände fortzusetzen: Behandlung des Wahrnehmungsberichtes des Rechnungshofs über Teilgebiete der Gebarung des Bundes in III-42 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag des Abgeordneten Mag. Kogler zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Beschluss auf Beendigung der außerordentlichen Tagung 2003
Präsident Dr. Heinz Fischer: Im Einvernehmen mit den Fraktionen darf ich dem Hohen Haus nunmehr folgenden Antrag vorlegen:
„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die laufende außerordentliche Tagung 2003 der XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 2. September 2003 für beendet zu erklären.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dieser Antrag auf Beendigung der außerordentlichen Tagung ist soeben einstimmig angenommen worden.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Heinz Fischer: Um eine umgehende Ausfertigung dieses Beschlusses zum Zwecke der Beurkundung durch den Herrn Bundespräsidenten zu ermöglichen, verlese ich entsprechend einem schriftlichen Verlangen von 20 Abgeordneten den diesbezüglichen Teil des Amtlichen Protokolls.
Dieser Passus lautet:
„Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Dr. Cap, Scheibner und Dr. Glawischnig fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:
‚Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die laufende außerordentliche Tagung 2003 der XXII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 2. September 2003 für beendet zu erklären.‘“
Es ist die Frage zu stellen, ob sich gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls irgendein Einwand erhebt? – Das ist nicht der Fall.
Daher gilt der diesbezügliche Teil des Protokolls nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Ende dieser Sitzung als genehmigt.