Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 222

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längst fällig, und hier sind Sie säumig, Herr Minister. Ich wollte Sie nur bei dieser Ge­legenheit wieder einmal daran erinnern. (Beifall bei der SPÖ.)

So positiv die Schlichtungsstelle zu bewerten ist, so kritisch muss man doch gleich zu Beginn anmerken, dass nicht alles vorgerichtlich gelöst werden kann. Wir müssen natürlich für die Betroffenen, wenn sie nicht zu ihrem Recht kommen, wenn es keine Einigung gibt, Möglichkeiten schaffen, damit sie dann doch zu ihrem Recht kommen. Aber, Herr Minister Böhmdorfer, gestatten Sie mir eine Frage: Wie wollen Sie sicher­stellen, dass es dadurch nicht noch zu einer zusätzlichen Belastung für das Gericht kommt? Wie soll das mit dem niedrigen Personalstand alles möglich sein? Sie sagen ja selbst im heutigen „Standard“, es gibt sehr viele Beschwerden, dass die Verfahren so lange dauern, Sie ziehen aber den falschen Schluss daraus, geben den Richterinnen und Richtern die Schuld und orten bei ihnen Desinteresse.

Ich denke, Herr Minister, das ist skandalös (Abg. Mag. Mainoni: Na geh!), das müssen Sie zurücknehmen. Ich bin davon überzeugt, dass die Richterinnen und Richter kein Desinteresse an ihrer Arbeit haben, sondern dass Ihre Politik, gepaart mit jener der ÖVP, nicht wirklich zu optimaler Unterstützung beiträgt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wittauer: Wir reden über einen gemeinsamen Antrag!)

Die Neuregelung des Nachbarrechts, so positiv sie ist, wird das Arbeitspensum der Richter und Richterinnen erhöhen, aber Sie haben sich ja nicht einmal Gedanken dar­über gemacht, Herr Minister. (Abg. Wittauer: Sie auch nicht!) Ich entnehme einem gestrigen „Kurier“-Artikel über dieses Gesetz, dass man im Justizministerium noch keine Vorstellung hat, wie oft der Klagsweg beschritten werden wird.

Ich habe den Eindruck, Minister Böhmdorfers Arbeitsweise ist wie folgt: Er hat eine Idee, möchte sie so schnell wie möglich umsetzen, ist zwar nicht sehr erfolgreich da­bei, weil er doch immer wieder von der ÖVP gebremst wird und die ÖVP blockiert, und er kümmert sich dann nicht um die Konsequenzen. Ich hoffe nur, dass uns diese Art von Politik nicht irgendwann auf den Kopf fällt. (Beifall bei der SPÖ.)

Gerade auch in der aktuellen Diskussion um die Strafprozessreform wird dieses Politik­muster wieder sichtbar. Die Pläne, die Sie schmieden, sind nicht personalkompatibel. Sie müssen schon auch an die Konsequenzen denken, und es wird Zeit, dass Sie sich endlich gegenüber dem Finanzminister und gegenüber der ÖVP durchsetzen und mehr Personal und mehr Geld für das Justizwesen bekommen. Unsere Unterstützung haben Sie. Ich schätze allerdings, dass Sie von der ÖVP-Fraktion gebremst werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte aber positiv schließen. Wir stimmen diesem Gesetz zu, weil es den Betrof­fenen Zugang zum Recht verschafft, weil wir für die Menschen da sind und das auch damit wieder dokumentieren wollen. Die Neuregelung des Nachbarrechts geht aller­dings auf eine lange Diskussion zurück, die durch widersprechende Interessen ge­kennzeichnet war. Daher ist eine Überprüfung nach einer angemessenen Zeit notwen­dig.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein und freue mich sehr, dass dieser aller Wahrscheinlichkeit nach einstimmig beschlossen werden wird:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Stoisits, Mag. Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé, Kolle­ginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (212 der Beilagen) betreffend eine Evaluierung der Auswirkungen des neuen Nachbarrechts

 


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