Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 149

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dementiert haben. – Ich lese Ihnen jetzt vor, was Sie in Beantwortung der Dringlichen Anfrage am 17. Juni 2003 wörtlich gesagt haben:

„Ich habe den Herrn Aufsichtsratsvorsitzenden Bischoff in Sachen Abfangjäger das erste Mal im Juni 2001 getroffen, das zweite Mal im März 2003.“

Damit haben Sie das Treffen vom 23. April 2002, das Sie später zugeben mussten, wis­sentlich verschwiegen! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser.) Herr Finanzminister, Sie können mir doch nicht erklären, dass Sie sich zwischendrin mit Herrn Bischoff, dem EADS-Aufsichtsratsvorsitzenden, getroffen und über Ihre Auto­vorlieben gesprochen haben! Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein, Herr Finanz­minister! (Beifall bei den Grünen.)

Ich hätte gerne gewusst, um das in aller Klarheit – die der Sozialminister sonst immer einfordert – von Ihnen noch einmal zu hören: Hat es ein Treffen oder irgendeine Absprache zwischen Grasser, Winkler und Böhm gegeben? Hat es von Seiten Ihrer Ihnen unterstellten Mitarbeiter Versuche gegeben, mit der Zeitschrift „profil“ Kontakt aufzunehmen, um ein derartiges Treffen zu vermitteln: ja oder nein? – Das sind Fra­gen, die Sie beantworten sollten!

Letzter Punkt: Wissen Sie, Herr Bundesminister, was mich an Ihrer heutigen Stellung­nahme sehr stark irritiert hat? – Dass Sie nämlich irgendwann einmal, als es um § 3 beziehungsweise § 3a des Unvereinbarkeitsgesetzes ging, davon gesprochen haben, dass Beteiligungen unter 25 Prozent eine nicht diskriminierende Wirkung haben. Das bezieht sich auf den § 3, ich merke dazu aber an, dass wir hier nicht über § 3, sondern über § 3a diskutieren! Sie kommen mit einer Rechtfertigung zu § 3 und sprechen im Zu­sammenhang mit § 3, der tatsächlich Beteiligungen über 25 Prozent an sehr strenge Sanktionen koppelt, im Hinblick auf Beteiligungen unter 25 Prozent von einer nicht diskriminierenden Wirkung diese Gesetzes. – Das heißt, Sie meinen, dass das Gesetz, Beteiligungen von Ministern diskriminiert, wenn sie über 25 Prozent gehen. (Bundes­minister Mag. Grasser: Das stimmt nicht!) Herr Bundesminister, ich halte diese Bestimmung noch für viel zu milde!

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Diese Bestimmung ist meines Erachtens noch viel zu milde, weil sie tatsächlich nicht vor diesen Unvereinbarkeiten, die uns immer wieder zu schaffen machen, schützt. Dass Sie aber hier § 3 und § 3a ver­wechseln und dann noch von Diskriminierung und Nichtdiskriminierung sprechen, das ist ein starkes Stück! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.08

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.08

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Jetzt haben wir das ganze „tolle“ Programm an Anschuldigungen von der SPÖ und den Grünen gehört. – Ich habe hier eine APA-Meldung in Händen, in der es unter dem Titel „Unvereinbarkeit: SPÖ-Landesrat meldet nachträglich Aktienbesitz“ (ironische Heiter­keit und Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen) unter anderem heißt:

Nachdem die SPÖ in den vergangenen Tagen den ungemeldeten Aktienbesitz von Re­gie­rungs­mitgliedern heftig kritisiert hatte, meldete jetzt ein SPÖ-Landesregierungs­mitglied aus Salzburg seinen Aktienbesitz nach.“ (Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Stummvoll: Na geh!)

 


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