dementiert haben. – Ich lese Ihnen jetzt vor, was Sie in Beantwortung der Dringlichen Anfrage am 17. Juni 2003 wörtlich gesagt haben:
„Ich habe den Herrn Aufsichtsratsvorsitzenden
Bischoff in Sachen Abfangjäger das erste Mal im Juni 2001 getroffen, das
zweite Mal im März 2003.“
Damit haben Sie das Treffen vom
23. April 2002, das Sie später zugeben mussten, wissentlich verschwiegen!
(Zwischenbemerkung von Bundesminister
Mag. Grasser.) Herr Finanzminister,
Sie können mir doch nicht erklären, dass Sie sich zwischendrin mit Herrn
Bischoff, dem EADS-Aufsichtsratsvorsitzenden, getroffen und über Ihre Autovorlieben
gesprochen haben! Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein, Herr Finanzminister!
(Beifall bei den Grünen.)
Ich hätte gerne gewusst, um das in aller Klarheit – die der Sozialminister sonst immer einfordert – von Ihnen noch einmal zu hören: Hat es ein Treffen oder irgendeine Absprache zwischen Grasser, Winkler und Böhm gegeben? Hat es von Seiten Ihrer Ihnen unterstellten Mitarbeiter Versuche gegeben, mit der Zeitschrift „profil“ Kontakt aufzunehmen, um ein derartiges Treffen zu vermitteln: ja oder nein? – Das sind Fragen, die Sie beantworten sollten!
Letzter Punkt: Wissen Sie, Herr Bundesminister, was mich an Ihrer heutigen Stellungnahme sehr stark irritiert hat? – Dass Sie nämlich irgendwann einmal, als es um § 3 beziehungsweise § 3a des Unvereinbarkeitsgesetzes ging, davon gesprochen haben, dass Beteiligungen unter 25 Prozent eine nicht diskriminierende Wirkung haben. Das bezieht sich auf den § 3, ich merke dazu aber an, dass wir hier nicht über § 3, sondern über § 3a diskutieren! Sie kommen mit einer Rechtfertigung zu § 3 und sprechen im Zusammenhang mit § 3, der tatsächlich Beteiligungen über 25 Prozent an sehr strenge Sanktionen koppelt, im Hinblick auf Beteiligungen unter 25 Prozent von einer nicht diskriminierenden Wirkung diese Gesetzes. – Das heißt, Sie meinen, dass das Gesetz, Beteiligungen von Ministern diskriminiert, wenn sie über 25 Prozent gehen. (Bundesminister Mag. Grasser: Das stimmt nicht!) Herr Bundesminister, ich halte diese Bestimmung noch für viel zu milde!
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!
Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Diese Bestimmung ist meines Erachtens noch viel zu
milde, weil sie tatsächlich nicht vor diesen Unvereinbarkeiten, die uns immer
wieder zu schaffen machen, schützt. Dass Sie aber hier § 3 und § 3a
verwechseln und dann noch von Diskriminierung und Nichtdiskriminierung
sprechen, das ist ein starkes Stück! (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
17.08
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haubner. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.08
Abgeordneter Peter
Haubner (ÖVP): Sehr geehrter
Herr Präsident! Hohes Haus! Jetzt haben wir das ganze „tolle“ Programm an
Anschuldigungen von der SPÖ und den Grünen gehört. – Ich habe
hier eine APA-Meldung in Händen, in der es unter dem Titel „Unvereinbarkeit:
SPÖ-Landesrat meldet nachträglich Aktienbesitz“ (ironische Heiterkeit und
Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen) unter anderem heißt:
„Nachdem die SPÖ in den vergangenen Tagen den ungemeldeten Aktienbesitz von Regierungsmitgliedern heftig kritisiert hatte, meldete jetzt ein SPÖ-Landesregierungsmitglied aus Salzburg seinen Aktienbesitz nach.“ (Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Stummvoll: Na geh!)