Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 172

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18.31

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf den Teil „Ausgewählte Werbemaßnahmen der Bundesregierung“. Da das Bundeskanzleramt gemäß Bundesministeriengesetz die Öffentlichkeit über die Arbeit der Bundesregierung zu informieren hat, gibt es auch immer diese Werbemaßnahmen, die dann wieder von der Opposition kritisiert werden. Ich selbst habe in einer Aussendung gemeint, man müsse sich die Richtlinien, sofern es welche gibt, anschauen und man könne überlegen, welche zu machen. (Abg. Mag. Kogler: Es gibt ja keine! Das steht ja im Bericht, dass es keine gibt!) – Man kann sich ja überlegen, welche zu machen.

Wenn ich mir anschaue, wie die Richtlinien ausschauen, die die SPÖ vielleicht einmal gemacht hat, wenn ich mir allein die Zahlen anschaue, dass das Bundeskanzleramt im Jahr 2002 2,8 Millionen € ausgegeben hat, im Jahr 1998 allerdings 10,3 Millionen € ausgegeben wurden – das war nämlich die Zeit unter SPÖ-Regierungsführung –, dann bin ich froh, dass wir nicht diese Richtlinien haben, die die SPÖ damals hatte. Diese müssen ja furchtbar gewesen sein, weil alles hinausgehaut wurde, um möglichst viele Informationen herauszugeben.

Man hat sich jetzt doch sehr zurückgenommen. Insofern sind die Richtlinien vielleicht gar nicht notwendig, wenn man schon viel weniger ausgibt, als es eben im Jahr 1998 der Fall war. Schauen Sie sich die Vergleichszahlen an! Diese sprechen für sich sel­ber.

Jeder, der im Rechnungshofausschuss war, hat ja gehört, dass die empfohlenen Grundsätze des Rechnungshofes ohnehin eingehalten werden. Das betrifft eben auch diese Maßnahmen. (Abg. Dr. Kräuter: Wer sagt das?) – Lieber Kollege! Das hat der Herr Staatssekretär gesagt. Glauben Sie dem Staatssekretär nicht, oder wie ist das? (Abg. Dr. Kräuter: Kein Wort!) – Sie glauben kein Wort? Das ist halt der Unterschied.

Das ist auch das Problem in der Beurteilung, dass einfach Werbemaßnahmen von der Opposition anders beurteilt werden als von der Regierung. (Abg. Mag. Kogler: Dann zahlen Sie es selber!) Der Herr Staatssekretär hat aber auch gesagt, dass der zentrale Medieneinkauf über die Bundesbeschaffungs GmbH derzeit geprüft wird. Wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen, wird man sich diese auch genauer ansehen müssen.

Wenn ich mir noch einmal die Vergleichsdaten anschaue: 10,3 Millionen € im Jahr 1998 stehen 2,8 Millionen € im Jahr 2002 gegenüber, dann braucht man, so meine ich, diese Richtlinien nicht. Diese Richtlinien, die im Jahr 1998 von der SPÖ-Regierung angewandt wurden, waren sicherlich schlechter als die Selbstbeschränkung, die es in der jetzigen Regierung gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.33

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte, lieber Kollege, Sie haben das Wort.

 


18.33

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident. – Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Liebe KollegInnen! Wenn man sich anschaut, was in der Vergangenheit an Werbeausgaben getätigt wurde, dann muss man sich das differenzierter anschauen, als sich hier nur herzustellen und die Vergangenheit aufzurechnen. Tatsache ist, dass Sie hier und heute nicht bereit sind, Richtlinien mitzugestalten und mitzuorganisieren, damit der Rechnungshof diese Kritik in Zukunft nicht mehr anbringen muss. Der Rechnungshof stellt nämlich fest, dass die Grenzen der zulässigen und der unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit beziehungsweise Informationsarbeit erreicht sind, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt.

 


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