Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 198

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20.10

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf das Seil­bahngesetz 2003 und auf die Änderung des Eisenbahngesetzes 1957. Neben einzelnen Aspekten gibt es zu viele Unsicherheitsfaktoren, sodass wir diese Geset­zesvorlage ablehnen müssen.

Ich lebe selbst in einem Schigebiet, und mir ist daher die Situation für die Liftbetreiber in unserem Gebiet bestens bekannt: Die Anforderungen an die Liftbetreiber werden, um konkurrenzfähiger sein zu können, immer höher. In Beschneiungsanlagen und Pistengeräte wird zuerst investiert, um den Gast zufrieden zu stellen, Investitionen in die Sicherheit sind jedoch in den meisten Fällen nicht sichtbar, für den Gast nicht messbar – und werden in den meisten Fällen zuletzt vorgenommen.

Die vorgesehene Strafe von maximal 10 000 €, wenn er den Sicherheitsverpflichtungen nicht nachkommt, wird einen großen Seilbahnbetreiber nicht wirklich empfindlich treffen, was von Ihrem Amtskollegen, Herr Staatssekretär, ja auch im Zuge der Be­gut­achtung bemerkt worden ist.

All das wird sich durch dieses Gesetz nicht ändern. Darüber hinaus schafft das vor­liegende Gesetzeswerk durch zusätzliche genehmigungsfreie Tatbestände neue Unsi­cherheiten – und wirkt in keinster Weise präventiv, um schwere Unfälle, wie sie ja in der Vergangenheit geschehen sind, vermeiden zu können. Gerade jenes tragische Un­glück, das sich im Jahre 2001 in Kaprun ereignet hat, sollte uns doch aufzeigen, was ein Brand in einer Seilbahn anrichten kann. Anstatt jedoch eine jährliche Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen vorzuschreiben, bleibt es bei einer Überprüfung lediglich alle fünf Jahre!

Glauben Sie, dass das der richtige Weg ist, Herr Staatssekretär Kukacka, Vorfälle wie in Kaprun zu vermeiden?! Ist es das, was Sie daraus gelernt haben?! Sinnvoll zum Beispiel wäre eine verpflichtende Einführung von Notfallplanungen und Notfallübungen gewesen; das hätte in der Vergangenheit vieles erleichtert. Doch auch danach kann man in dieser Gesetzesvorlage lange suchen! So frage ich Sie, Herr Staatssekretär Kukacka, noch einmal: Haben Sie Kaprun oder das Nassfeld vergessen?

Der Hauptgrund dafür, dass wir diese Gesetzesvorlage ablehnen, ist die Tatsache, dass betriebliche Kontrollen auch noch nach dem neuen Gesetz vorwiegend von externen Sachverständigen durchgeführt werden sollen, wie das in der Vergangenheit ja schon der Fall war. Es besteht die Gefahr, dass sich Liftbetreiber mit privaten Sach­verständigen „arrangieren“ – und dem stehen wir sehr skeptisch gegenüber. Das Ri­siko ist einfach zu groß, und deshalb können wir diese Gesetzesvorlage nur ablehnen.

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Seilbahnbehörde höher zu dotieren, anstatt wich­tige Aufgabenbereiche, die doch der Sicherheit in unserem Lande dienen, aus­zulagern? Immerhin wurden im Jahre 2002 in Österreich sage und schreibe 550 Mil­lionen Menschen auf 900 Seilbahnen und rund 2 300 Schleppliften transportiert. Und die Tendenz ist, wie wir alle wissen, steigend.

Sicherheit in Österreich ist Ihnen von ÖVP und FPÖ seit dem Jahre 2000 offensichtlich nur mehr sehr wenig wert – außer wenn es Ihnen um den sündteuren Ankauf von Abfangjägern geht; da wird Sicherheit plötzlich groß geschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Noch können Sie gegen diese Gesetzesvorlage stim­men. – Falls Sie es nicht tun, dann denken Sie daran: Der nächste Winter kommt bestimmt, und beim nächsten Schiurlaub erinnern Sie sich bitte an den heutigen Beschluss! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.14

 


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