Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 197

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Der Wassersport hat eine große wirtschaftliche Bedeutung. Die Wassersportler bilden in vielen Gebieten des Tourismus eine wesentliche Säule des wirtschaftlichen Grund­einkommens, da das Konsumverhalten im Vergleich zur Anzahl dieser Gruppe ein beachtliches Ausmaß einnimmt.

In Gesamtösterreich wird um den heimischen Gast geworben, und in der Gruppe der Wassersportler findet der Tourismus eine stabile Gruppe. Am Beispiel des Bodensees kann diese Behauptung klar dargestellt werden: Am Bodensee sind 30 000 Liegeplätze registriert, insgesamt gibt es 55 000 registrierte Boote. Es kann somit eine Anzahl von zirka 70 000 Personen als Basis herangezogen werden, die regelmäßig Jachtsport am Bodensee betreiben und somit die Wirtschaft und das Jachtwesen ankurbeln. – Wie mir ein großer österreichischer Jachtbootbauer unter vorgehaltener Hand mitgeteilt hat, werden derzeit die größten und teuersten und schönsten Jachten von Gewerk­schafts­mitgliedern geordert.

Zirka 290 Betriebe sind in Österreich ausschließlich in den Bereichen Bootsbau, Service, Boothandel und Charter tätig. Die gleiche Anzahl von Betrieben betreiben Segel- und Motorbootschulen. Im Durchschnitt beträgt die Anzahl der Beschäftigten pro Betrieb sechs Personen. Die gleiche Struktur ist in der Schweiz und im süd­deutschen Raum vorzufinden.

Diese Betriebe sind meistens in Gebieten angesiedelt, wo der Tourismus die wirt­schaftliche Haupteinnahmequelle darstellt. Eine Verschärfung der touristischen Rah­menbedingungen wirkt sich somit umgehend auf diese Betriebe aus. Die genauen wirtschaftlichen Einflüsse werden derzeit von der Uni in Tübingen untersucht. Die Ergebnisse werden im Herbst 2004 präsentiert.

Durch die anstehende Änderung des Schifffahrtsgesetzes soll nun klargestellt werden, dass jene Bestimmung der Bodensee-Schifffahrtsordnung, die Grenzwerte für das Füh­ren von Wasserfahrzeugen unter Alkoholeinwirkung festsetzt, auch vollzogen werden kann. In diesem Sinn werden der örtliche Geltungsbereich und der Geltungsbereich der einschlägigen Passagen des Schifffahrtsgesetzes ausdrücklich auf den Bodensee ausgedehnt.

Seit 1. Jänner 2003 gilt, wie schon erwähnt, die Reglementierung von 0,8 Promille Al­kohol. Eine Problematik allerdings gibt es dabei, Frau Kollegin Binder und Frau Kol­legin Lichtenberger: Wenn Sie bei einer Alkoholkontrolle auf dem Schiff unter 0,8 Pro­mille liegen, haben Sie noch einmal Glück gehabt. Verlassen Sie jedoch das Schiff, gehen an die Mole und zum Auto, braucht der Polizist nicht noch einmal zu kon­trollieren. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Schlüssel in die Hand nehmen und in das Auto steigen, unterliegen Sie der StVO, und es gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Zu den Unfällen. – Frau Kollegin Binder hat die Zahl 199 für das Jahr 2002 genannt. Es war ein außerordentliches Jahr, da an einem besonderen Tag außerordentliche Fall­winde am Bodensee stattgefunden haben und es zu einigen Unfällen, auch mit Ver­letzungen, gekommen ist. Mir wurde bekannt, dass drei Todesopfer zu beklagen sind.

Im Allgemeinen den Verwaltungsaufwand einer entsprechend verschärften Prüfungs­ermächtigung anzupassen, ist zwar verständlich, aber man muss sehr sorgfältig in dieser Causa vorgehen, damit man der touristischen Wirtschaft keinen großen Scha­den zufügt.

Und wie immer: Eine Handbreit unter dem Kiel, wo immer Sie sind! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fleckl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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