Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 196

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Tourismus ist sehr, sehr wichtig. Ich denke, gerade für diese Wertschöpfung im touristischen Bereich ist ein Seilbahngesetz, das Sicherheit bietet, das eine Qualität bietet und weitaus besser ist als früher, eine gute Voraussetzung, um den Tourismus weiter zu fördern.

Dieses Gesetz wird mehr Sicherheit bringen, obwohl die Nachbarrechte von der Op­position kritisiert werden, was ich nicht verstehe. Frau Abgeordnete Lichtenberger müsste wissen, dass das im Eisenbahngesetz verankert ist. Das Seilbahngesetz hat eben mit dem Eisenbahngesetz zu tun, da müsste man es herausnehmen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ist getrennt worden!) – Nein! Das heißt, die Grundlage des Eisen­bahnrechtes ist damit auch geändert worden, und deshalb ist diese Rechtsgebung natürlich auch gegeben. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja, aber es ist getrennt worden!)

Frau Abgeordnete Stadler hat bereits erwähnt, dass es noch nie ein Enteig­nungs­verfahren gegeben hat. Ich verstehe daher die Kritik nicht, dass dieses Gesetz jetzt massenhaft zu Enteignungen führen soll. – Überhaupt nicht, es hat auch vorher keine gegeben, denn gerade für den Bereich Tourismus arbeiten die Gemeinden zusammen, arbeiten die Grundbesitzer zusammen, weil dort Geld verdient wird.

Tirol braucht den Tourismus. Wenn man weiß, dass Tirol heute mehr Nächtigungen hat als Griechenland, dann ... (Abg. Dr. Lichtenberger: Was hat das miteinander zu tun?) – Das ist ein wesentlicher Teil! Angesichts dieser Tatsache kann man nämlich nicht verallgemeinern und immer wieder versuchen, die Seilbahnkaiser, die Seilbahn­besitzer zu geißeln. Außerdem sind die Gemeinden zum größten Teil Mitfinanzierer, Mitteilhaber. Aber ich gebe Ihnen schon Recht, bei Einzelnen, die sehr viele Freiräume haben, sollte man schon nachschauen. Aber die Masse der Seilbahnbesitzer ist nicht so, das muss man einmal zur Kenntnis nehmen.

Ich glaube nicht, dass jetzt dieses Gefährdungspotential für den Naturschutz und für Enteignungen gegeben ist. Diesbezüglich wird sich nicht viel ändern. Es wundert mich, dass Sie diesem Seilbahngesetz nicht zustimmen, weil es nämlich weitaus besser ist als das bisher gültige, ob das jetzt den Brandschutz betrifft oder auch die Über­prü­fungen. Wir haben jetzt Überprüfungen in Fünf-Jahres-Abständen festgelegt – zu­sätzlich zu denen, die die Seilbahnen selbst durchführen müssen.

Ich erinnere mich noch daran, dass Sie im Ausschuss kritisiert haben, dass diese Überprüfungen externe Sachverständige machen. Ich muss sagen: Einen aus­gebil­deten Sachverständigen, auch wenn er extern ist, akzeptiere ich. – Oder haben es die Sozialdemokraten kritisiert? Irgendwoher ist die Kritik gekommen. – Ich finde das gut. Man sollte das anhand einer klaren Grundlage machen, und wenn diese Grundlage erfüllt wird – und mit diesem Seilbahngesetz wird sie erfüllt! –, wird mehr Sicherheit gegeben sein.

Wir haben am Beispiel Kaprun gesehen, wie wichtig das ist. Ich denke, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, und wir befürworten es. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Ab­geordneter Böhm zu Wort. – Bitte.

 


20.06

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! Auch ich darf zum Thema Bodensee-Schifffahrtsgesetz Stellung nehmen, ein bisschen ausholen und über den Wassersport und die wirtschaftliche Bedeutung des Bodensees sprechen.

 


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