Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 195

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Daher muss man hier verstärktes Augenmerk darauf legen, zu optimalen Betriebs­größen zu kommen. Das wird öffentlicher Förderungen bedürfen – aber nicht nur –, ins­besondere auch immaterieller Unterstützung, um die Regionen zusammenzubringen und zu erklären, wie man Kooperationen eingehen könnte, wie man besser arbeiten könnte.

Beispielsweise der Stillstand der Bahn in Weißsee in Salzburg hat die dramatischen Auswirkungen aufgezeigt: Bereits im ersten Jahr waren 25 Prozent Nächtigungs­ein­bußen zu verzeichnen. (Ruf bei der ÖVP: Redezeit!) – Das ist eine freiwillige Rede­zeitbeschränkung. Wenn Ihnen die Wirtschaft nicht am Herzen liegt, Kollege Maier, so kann ich nichts dafür, das ist bezeichnend für Sie. (Beifall bei der SPÖ.) Nächtigungs­einbußen von 25 Prozent in Weißsee, wie gesagt, während die umliegenden Regionen einen Anstieg bei den Nächtigungen verzeichnen konnten.

Das heißt, wir müssen optimale Betriebsgrößen in diesem Bereich erreichen. Dazu bedarf es auch der Koordinierungsfunktion des Staatssekretärs beziehungsweise des Ministers, der leider nicht anwesend ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.01

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.01

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Endlich wurde das Bundesgesetz über die Schifffahrt geändert, damit auch der Bodensee eine gesetzliche Regelung bezüglich Grenzwerte für Alkohol­ein­wirkung erhält.

Mit der Einführung von Grenzwerten, das betrifft vor allem das Führen von Wasser­kraftfahrzeugen, aber auch die gewerbsmäßige Schifffahrt unter Alkoholeinwirkung mit 0,8 beziehungsweise 0,1 Promille, wurde eine Gesetzeslücke geschlossen. Damit wird mehr Sicherheit erzeugt. Die zuständige Schifffahrtspolizei kann auf Grund dieser Ge­setzesänderung Alkoholkontrollen per Alkomat oder per Blutabnahme durchführen.

Dieses Gesetz findet ausdrücklich die Zustimmung von uns Freiheitlichen.

Zum Seilbahngesetz. – Herr Abgeordneter Hoscher, ich gebe Ihnen schon Recht: Die wirtschaftlichen Faktoren gerade bei den Seilbahnen sind ein wesentlicher Grundsatz. Man sollte ausführlich darüber diskutieren, aber heute steht das Seilbahngesetz zur De­batte. Im Zusammenhang mit der Seilbahnrichtlinie hat gerade Österreich eine Vor­reiterrolle gespielt, und mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Seilbahnen wird diese Richtlinie umgesetzt.

Zielsetzung ist die Schaffung einheitlicher Sicherheitsniveaus für alle Seilbahnen, inklusive Schlepplifte, eine Verwaltungsvereinfachung von Verfahrensabläufen und auch eine Schaffung genehmigungsfreier Tatbestände sowie – und das ist wichtig – eine genaue Definition dessen, was im Verantwortungsbereich der Hersteller und Be­treiber von Seilbahnen liegt.

In diesem Gesetz werden auch die bis heute 242 kuppelbaren Sesselbahnen in die Kompetenz der Länder übergeben. Das war eine Forderung der Länder, und ich meine, diesen Forderungen nicht nur nachzugeben, sondern sie auch umzusetzen, war ein wichtiger Teil dieses Seilbahngesetzes.

Bereich Naturschutz – gerade Frau Abgeordnete Lichtenberger müsste das wissen –: Naturschutz ist Länderkompetenz. Dort werden diese Verfahren abgewickelt, dort werden die Richtlinien erstellt. Wir haben sehr viele Diskussionen in Tirol, aber we­sentlicher Faktor für Tirol und auch für andere Bundesländer ist: Die Wertschöpfung im


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