Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 38

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Wenn Herr Kollege Posch gleich von vornherein meint, diese Gesetzesnovelle sei ver­fassungswidrig, so kann ich ihm nur antworten: Es gibt nur einen, der das feststellen kann, nämlich den Verfassungsgerichtshof, und nicht irgendjemand anderen! – Eine Diskussion so begonnen, kann nicht gut enden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ja, wir haben ein neues Verfahren vorgesehen, das viel rascher wirkt als früher. Wir haben ein Verfahren vorgesehen, wonach diejenigen, die auf dem Landweg nach Österreich kommen, an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Ich halte das für gerechtfertigt. Wir haben auch vorge­sehen, dass jemand, der in erster Instanz einen Asylgrund angibt, in der nächsten Instanz, weil er damit nicht erfolgreich war, nicht einen ganz anderen Asylgrund nennen kann.

Meine Damen und Herren! Weshalb sollte denn jemand, der seine Heimat verlassen muss, weil er verfolgt wird, der Behörde nicht erklären, wieso das der Fall ist? Können Sie mir erklären, was das wirklich für Gründe sein sollen? Oder steht dahinter vielleicht die Vermutung, man probiert es halt in einer Instanz so und in einer anderen Instanz so. – Das kann nicht Gegenstand von Asylverfahren sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Weil Sie so viel von Experten reden, meine Damen und Herren: Diese gibt es natürlich auch sonder Zahl für die Verfassungsmäßigkeit dieser Novelle. Wir haben in der gestrigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ lesen können, dass Herr Professor Matscher, ehemaliger Richter am Gerichtshof für Menschenrechte, also jemand, der durchaus Kompetenz auf diesem Gebiet hat, davon spricht, dass das eigentlich kein Neuerungsverbot im generellen Sinn ist, sondern dass eine Fülle von Ausnahmen besteht, meine Damen und Herren! Wir haben von Herrn Dozenten Dr. Vonkilch ein Gutachten, das die Verfassungsmäßigkeit auch dieser Neuerungsbestimmungen durchaus anerkennt.

Meine Damen und Herren! Letztlich entscheidet ein Höchstgericht darüber, ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht, aber nicht Sie im Vorfeld und auch nicht NGO-Organisationen. Das bedarf einer Prüfung, aber die Gesetzesvorlage ist in einer Weise vorbereitet, dass man guten Gewissens sagen kann, dass darin rechtsstaatliche Grundsätze sehr wohl berücksichtigt sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben auch eine Fülle von positiven Neuerungen in diesem Asylverfahren. Wir haben das Anerkenntnis, dass traumatisierte Personen, dass Opfer von Folter natürlich nicht dem Neuerungsverbot unterliegen. Wir haben ein Familienverfahren vorgesehen. Wenn ein Familienmitglied Asyl anerkannt bekommt, dann gilt das für die gesamte Familie. – Das sind Fortschritte in Bezug auf das, was in der Vergangenheit zu Recht kritisiert wurde.

Aber die politische Dimension ist sicher eine andere. Österreich kann nicht das Land sein, in dem man versucht, über den Weg Asyl eine neue Heimat zu finden. Wir müssen uns konzentrieren auf jene, die unsere Hilfe brauchen, wir müssen jene Asyl­gründe in die Diskussion werfen, die auch gerechtfertigt sind, und dazu brauchen wir ein rasches Entscheidungsverfahren, und dazu brauchen wir auch die Sicherheit, dass nicht alle nach Österreich kommen und hier Jahre verbringen, bevor dieses Verfahren abgeschlossen ist.

Ich meine daher, dass wir mit Fug und Recht sagen können: Wir haben uns dieser Dis­kussion sehr ausgiebig gestellt, es wurde viele Monate lang darüber diskutiert, und wir haben ein Ergebnis, zu dem man auch stehen kann.

 


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