umfangreiche Dokumentation mit – in
dieser Frage an Gesetzesnovellen eingebracht hat, das, was er an öffentlichen
Stellungnahmen für die Sozialdemokratische Partei abgegeben hat, das, meine
Damen und Herren von der SPÖ, ist die Politik von heute. Ich halte
es daher für einen Etikettenschwindel, wenn Sie uns heute hier vorgeben, ganz
anderer Meinung zu sein. – Nein, meine Damen und Herren, da unterscheiden
wir uns nicht von den Sozialdemokraten! Sie versuchen nur, es anders
darzustellen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich möchte mich aber
schon von den Sozialdemokraten unterscheiden!)
Ich darf Herrn Kollegem Posch empfehlen, einmal mit seinem Genossen Verzetnitsch zu reden, ihn zu fragen, ob er es sich getraut hätte, das, was Sie heute gesagt haben, auf seinem Gewerkschaftskongress als Position der SPÖ darzustellen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass Kollegem Verzetnitsch die Trillerpfeifen der Genossen entgegengeschallt wären und nicht unserem Fritz Neugebauer, dem hier für sein Engagement ungerechtfertigterweise in schädlicher und schändlicher Weise so etwas widerfahren ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Warum müssen wir in diesem Asylgesetz und im Bundesbetreuungsgesetz etwas ändern? – Wir brauchen deshalb eine Novelle, weil sich Verschiedenstes grundlegend geändert hat.
Zum Ersten sind unsere Nachbarn in wenigen Monaten Mitglied der Europäischen Union. Es ist daher nicht mehr gängige Praxis, durchzuwinken, zu sagen: Fährt nach Österreich, stellt dort einen Asylantrag! Nein. Alle Drittstaaten, alle unsere Nachbarn sind sichere Drittstaaten, und dort muss ebenso ein ordnungsgemäßes Asylverfahren durchgeführt werden wie bei uns. – Diese Änderung finden Sie in der Novelle, dazu stehen wir auch, und ich glaube, dass unsere Nachbarn sich in dieser Form auch bewähren werden.
Zum Zweiten: Wir haben eine Zahl von Asylanträgen in Österreich, die im Jahre 2002 in exorbitanter Weise angestiegen ist. Fast 40 000 Personen haben in Österreich einen Antrag auf Asyl gestellt. Das ist nicht irgendeine Zahl von Personen, meine Damen und Herren, sondern das ist eine Zahl in der Größenordnung von beinahe der gesamten Einwohnerschaft von St. Pölten.
Diese Zahl können wir auch zum Vergleich mit unseren Nachbarstaaten heranziehen. Wenn wir vergleichen, wie viele Asylanträge auf 1 000 Einwohner gestellt werden – bei uns fast fünf auf 1 000 Einwohner –, dann sehen wir, dass da ein großes Ungleichgewicht zu unseren Nachbarländern herrscht. In Deutschland sind es 0,9 Anträge auf tausend Einwohner, in Italien sind es 0,1, meine Damen und Herren! Insgesamt wurden im Jahre 2002 in Italien von 7 000 Personen Asylanträge gestellt, bei uns von 40 000 Personen! (Abg. Jakob Auer: Wie viele sind es in Deutschland?)
Das zeigt, dass Österreich als Fokusland für Schlepperbanden ausgewählt wurde. Über Internet laufen Informationen, dass man nach Österreich kommen muss, wenn man einen Asylantrag stellen will. – Das, meine Damen und Herren, erfordert, dass wir reagieren. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Wenn Deutschland, ein Land mit einer ebenso nach Osten befindlichen Grenze wie wir, 0,9 Asylanträge pro tausend Einwohner zu verzeichnen hat, dann zeigt das, dass da nicht mit gleichem Maß gemessen wird. Daher müssen wir reagieren, sehr geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Wir tun das in der Form, dass nach einer ausgiebigen Diskussion und einer Berücksichtigung vieler Hinweise im Begutachtungsverfahren und einem Änderungsantrag im Ausschuss gewährleistet ist, dass es Rechtsstaatlichkeit gibt, dass aber die Fokussierung auf Asyl sehr wohl das Zentrum unserer Bemühungen darstellt. – Ich werde noch darauf eingehen.