Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 153

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ein weiterer Schritt auf dem langen Weg zur Errichtung einer Institution, welche, wie die Frau Ministerin richtig bemerkt hat, die grausamsten Verbrechen verfolgen und sühnen soll, die Menschen überhaupt an Menschen verüben können.

Bereits 1872 hat Moynier – das war ein Mitbegründer des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz – die Schaffung eines Weltstrafgerichtshofes gefordert und vorge­schlagen. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Ver­brechen des Angriffkrieges haben das 20. Jahrhundert geprägt wie kaum eine andere Zeitspanne davor. Das Kriegsverbrechertribunal von Leipzig im Jahre 1921 und die Militärtribunale von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg haben gezeigt, dass die Industrialisierung des Krieges und die Instrumentalisierung von Menschen zur Verübung von Kriegsverbrechen eine neue Form der Strafverfolgung von Herrschern, Diktatoren und Kriegsherren notwendig macht.

Mit Verwunderung habe ich auch festgestellt, dass im Außenpolitischen Bericht der Internationale Strafgerichtshof wirklich nur ganz kurz erwähnt wird. Bedauerlich ist vor allem, dass sich der Bericht nicht mit der Problematik beschäftigt, die sich aus der Nicht-Teilnahme der USA, Russlands, Chinas und Indiens ergibt. Die Wirksamkeit des Gerichtes ist damit natürlich leider stark eingeschränkt.

Es verwundert mich auch, dass im Außenpolitischen Bericht kein Wort über den Kon­flikt vermerkt ist, den es im Jahr 2002 im Rahmen der Vereinten Nationen gab. Damals haben die USA ihre Zustimmung für die Verlängerung des US-Mandats für Bosnien-Herzegowina mit der Forderung nach Immunität für ihre Soldaten vor dem Internatio­nalen Strafgerichtshof verknüpft. Dieser Konflikt zwischen der EU und den USA wird im Bericht mit keinem Wort erwähnt.

Frau Außenministerin! Wie problematisch ist aus Ihrer Sicht, dass die US-Regierung den Gerichtshof und das gesamte Konzept der internationalen Strafgerichtsbarkeit ablehnt? Welche Initiativen setzt diesbezüglich die österreichische Außenpolitik? Wird diese Frage in den bilateralen Kontakten mit den USA, mit Russland et cetera ange­sprochen, und wenn ja, mit welchem Erfolg? Interessant wäre es auch zu wissen, wie sich Österreich im erwähnten Konflikt zwischen den USA und der Europäischen Union verhalten hat. Leider hilft uns hier, wie schon gesagt, der Außenpolitische Bericht nicht weiter. Aber vielleicht, sehr geehrte Frau Ministerin, nehmen Sie heute noch dazu Stellung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Völkerrecht wird heute noch in vielen Teilen der Erde wahrlich mit Füßen getreten. Innerhalb eines Jahres nach In-Kraft-Treten des Statuts von Rom sind 500 Klagen aus aller Welt eingegangen. Diese Zahl ist umso erschreckender, als es sich dabei nur um Klagen betreffend die vorher genannten Schwerstverbrechen handelt. Es ist noch viel Arbeit notwendig, um den Internationalen Strafgerichtshof zu dem zu machen, was er sein soll: eine Institution, die Einzelindividuen wegen Schwerstverbrechen gegen die Menschheit anklagen kann, über diese Klage richtet und die Vollstreckung des Urteils zur Durchführung bringt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Aus den genannten Gründen ist es wichtig, dass wir dem vorliegenden Übereinkommen unsere Zustimmung geben. (Bei­fall bei der SPÖ.)

18.17

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichten­berger. Die Uhr ist auf 7 Minuten gestellt. – Bitte.

 


18.17

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts über die Alpenkonvention und


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