Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 166

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Grundrechtskatalog, sondern unter Umständen auch die Prinzipien der Verfassung entsprechend verankert werden. Ich meine, da haben wir einiges nachzuholen!

Wir haben ja auch schon öfters über die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre diskutiert, und ich meine, da genügt es wirklich nicht, dass man den jungen Menschen sagt: Ihr könnt mit 16 Jahren wählen! – Nein! Ich glaube, es ist notwendig, dass man den Jugendlichen die Prinzipien der Verfassung vorweg bewusst macht, ihnen mehr Identität, mehr Zugehörigkeit und mehr Grundrechtsverständnis vermittelt. Dadurch könnten wir, denke ich, einige Probleme mehr lösen, oder wir hätten dadurch sogar einige Probleme weniger.

Abschließend: Ich würde mir, so wie es im Regierungsprogramm steht, auch eine stär­kere Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und dem Parlament wün­schen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.10

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. Gleiche freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.10

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Dame und Herren der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Ich glaube, der Zuwachs an Arbeit bei der Volksanwaltschaft in der Höhe von zwei Dritteln ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass es die Sendung „VolksAnwalt“ im Fernsehen gibt, sondern zu diesem Zuwachs kam es sicherlich auch auf Grund der wirklich österreichweit angesehenen Leistungen, die dieses Konsortium vollbringt. Dafür auch meinen persönlichen Dank!

Meine Damen und Herren! Wir haben bei diesem Bericht der Volksanwaltschaft einen Fall, der über mein Bürgerbüro an die Volksanwaltschaft herangetragen wurde. Es handelt sich hiebei um einen inzwischen 40-jährigen Mann, der einen genetischen Geburtsfehler hat und auf Grund dieser Erkrankung heute nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Es hat vor einem Jahr, genau am 20. September, also sogar vor mehr als einem Jahr, eine Anfrage meines Kollegen Maier an den Sozial­minister mit dem Hinweis auf diesen schweren Fall gegeben. Es wurde in der diesbe­züglichen Antwort versichert, man würde sich das anschauen und begutachten und mögliche Maßnahmen treffen.

Bis heute hat sich aber nichts getan. Daher waren wir gezwungen, zur Volksanwalt­schaft zu gehen. Der Volksanwaltschaft wurde in Aussicht gestellt, dass die 61. ASVG-Novelle novelliert wird, dass also dieses Problem gesetzlich so gestaltet wird, dass man es in den Griff bekommen kann.

Es ist wieder ein Jahr vergangen. Was hätte dieser arme Mensch getan, gäbe es die Volksanwaltschaft nicht, wenn es Parlamentarier nicht zuwege bringen, ein Ministerium auf solche Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen?!

Ich darf aus der damaligen Anfrage zitieren, aus der Präambel:

Trotz 16 angefallener Versicherungsjahre – der junge Mann hat auch gearbeitet; wie sich dann herausstellte, allerdings umsonst – muss Herr R. mittlerweile von der Sozial­hilfe leben, weil sein Antrag auf Zuerkennung einer Invaliditätspension abgelehnt wor­den ist. Das Landesgericht Salzburg begründet die Ablehnung damit, dass Herr R. wegen seiner Krankheit niemals hätte arbeiten dürfen. Er wurde als arbeitsunfähig eingestuft. Deshalb wurde ihm eine Invalidität auch nicht nach dem ASVG zuerkannt.

Auf Grund dieser Entscheidung des Gerichts lehnte die Pensionsversicherung der Arbeiter das Pensionsgesuch bescheidmäßig ab. Gleichzeitig bedeutete das auch die


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