habe. Aber nichtsdestotrotz werden wir,
der alten Tradition folgend, die Arbeit der Volksanwaltschaft schätzend, den
Berichten zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.05
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte, Herr Bürgermeister.
19.05
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Natürlich sind diese wirklich tollen Berichte der Volksanwaltschaft eine Konsensmaterie in diesem Hohen Haus. Ich sehe die Volksanwaltschaft als Dienstleisterin auch für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denn letztendlich sind die Anregungen, die Beschwerden, auch die Vermittlungstätigkeit und die Tätigkeit, die wir Abgeordnete auch bei der Volksanwaltschaft in Anspruch nehmen, dazu da, dass wir die Zwänge und die Sorgen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger lindern.
Natürlich geht aus den Berichten hervor, dass die Zahl der Fälle gestiegen ist. Die Gründe hiefür sind vielfältig:
Die Gemeindeverwaltung ist natürlich auch ein Thema der Volksanwaltschaft, wobei ich schon für die Gemeindeverwaltung sprechen darf, denn es ist eigentlich klar, dass sie als erster Ansprechpartner manchmal in gewisse Zwänge kommt. Der Vollzug in raum- und baurechtlichen Angelegenheiten hat seine Hürden. Letztlich geht es aber auch darum, dass die Gemeinden Hilfestellung bekommen – auch durch die Volksanwaltschaft, was ja tatsächlich geschieht. Es muss den Gemeinden, die durch eine ganze Fülle von Administration manchmal rechtlich überfordert sind, hin und wieder Hilfestellung geleistet werden.
Meine Damen und Herren! Es wird der Lebensraum enger, und dadurch entstehen Nutzungskonflikte. Man hat dadurch vielleicht Probleme mit dem Nachbarn, man hat Probleme mit einer Flächenwidmung, man hat Probleme mit sonstigen Vollzügen der Behörden.
Am Beispiel des Hochwasserberichtes konnten wir allerdings feststellen, dass der befürchtete Ansturm an Beschwerden ausgeblieben ist. Das spricht für die innere Organisation der Beschwerdekommissionen und letztendlich auch für die Förderungsrichtlinien. Ich glaube, dass hier gute Arbeit geleistet wurde – nicht nur von den Beschwerdekommissionen und von den Dienststellen des Landes, sondern sicher auch von den Gemeinden. Ich denke, das ist etwas ganz Entscheidendes.
Ein Wort zum Grundrechtsteil, der mich besonders interessiert: Ich weiß, dass sich die österreichischen Gerichte, vor allem auch der Verfassungsgerichtshof, in den letzten Jahrzehnten auch ein Grundrechtsverständnis aufgebaut haben. Und als nachprüfendes Organ musste die Volksanwaltschaft feststellen, dass den Grundrechten nicht immer die notwendige Beachtung geschenkt wird und dass hier auch Wissensdefizite bestehen, nicht zuletzt deshalb, weil auch die Verwaltungsbehörden – auch Justizbehörden – auf Grund der Fülle ihrer Tätigkeit in verschiedensten Aufgabenbereichen eine einfach-gesetzliche Regelung hinnehmen und nur wenige auch die Grundrechte berücksichtigen.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund dessen, dass mich eine Aussage von Herrn Volksanwalt Kostelka im Ausschuss beflügelt hat, wonach Jugendliche in anderen Ländern, ob in Amerika oder auch in Frankreich, die Möglichkeit haben, die Präambel der Verfassung auswendig zu lernen, und sie auch beherrschen. Das ist eine ganz interessante Sache, weil ich glaube, dass damit bei jungen Menschen nicht nur der