möchte ich mich auch als Menschenrechtssprecherin der Grünen sehr, sehr herzlich bedanken.
Für uns Abgeordnete ist dieser Grundrechtsteil in den Berichten eine maßgebliche Richtschnur, und ich habe – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – von öffentlichen Amtsträgern noch kaum ein so offenes Wort zur Frage gehört, wie es um das Grundrechtsverständnis in der Verwaltung, aber auch, ohne dass es so ausgesprochen wird, in der Gerichtsbarkeit bestellt ist, nämlich schlicht und einfach nicht sehr gut.
Ich danke Ihnen sehr für diese wirklich frappierende Offenheit. Was jetzt fehlt, ist meiner Meinung nach: Welchen Schluss zieht der Gesetzgeber daraus?
Als Mitglied auch im Österreich-Konvent, im Ausschuss 4: Grundrechtskatalog, ist das für mich doppelt interessant. Ich meine, dass wir das auch dort aufnehmen werden. Ich werde auch anregen, dass die anderen Mitglieder des Ausschusses darauf besonders Bedacht nehmen.
Danke herzlich, und man kann Sie nur bitten und auffordern, diesen Teil weiter auszubauen und zu intensivieren, weil ich glaube, dass er das kompakteste Zeichen dafür ist, dass das Grundrechtsbewusstsein in der öffentlichen Verwaltung – wie auch in der Gesetzgebung; aber das ist ja irgendwie paradox, wenn man darauf hinweisen muss – intensiviert, verstärkt und gefördert werden muss.
Die zweite Bemerkung betrifft den Minderheitsbericht, der erstattet wurde. Das ist auch ein Unikum. Das hat es bis jetzt noch nie gegeben, dass ein Volksanwalt quasi aus dem Konsens-Chor – oder wie ich das nennen soll – ausschert und – ich kenne die näheren Umstände nicht – es dazu kommt, dass ein Minderheitsbericht zu einem Bericht gelegt wird.
Hier geht es um die Strafvollzugsanstalt Stein, wo es im Sommer 2001 eine bedauerliche und bemerkenswerte Häufung von Todesfällen gegeben hat, in dem Fall von Suiziden, was auch einiges öffentliches Aufsehen erregt hat. Aber es gab nicht nur öffentliches Aufsehen, sondern auch Reaktionen von Seiten der Strafvollzugsanstalt und des Strafvollzugs insgesamt.
Jetzt muss ich sagen, Herr Volksanwalt Stadler: So sehr ich Ihre Arbeit als Volksanwalt und vor allem auch Ihren Einsatz schätze – wenn ich die Fernsehsendung verfolge, sehe ich Sie ja auch immer im „Dreier-Radl“ –, muss ich aber doch sagen: Ihr Bericht hat mich einigermaßen erstaunt, weil ich nämlich damals auch in Stein war und dort wahrscheinlich ziemlich genau das gehört und gesehen habe, was auch Sie gehört und gesehen haben.
Um es jetzt ein bisschen verkürzt zu sagen: Ihre Einseitigkeit der Berichterstattung im Bericht der Volksanwaltschaft hat mich frappiert! Erst wenn man Ihren Bericht über die Sonderprüfung und den Minderheitsbericht von Dr. Kostelka liest, erst dann ist man in der Lage, eine objektive Bewertung dessen vorzunehmen, was sich damals in Stein, aber wahrscheinlich, was die Systemmängel angeht, auch anderswo getan hat: mangelndes Personal im Hinblick auf die psychologische und psychiatrische Behandlungsmöglichkeit und Betreuung von im Strafvollzug befindlichen Personen, aber auch Personalmangel in der Justizanstalt, was die Justizwache angeht, und die daraus resultierenden Probleme, die so weit gehen, dass Häftlinge offensichtlich in persönliche und psychische Ausnahmesituationen kommen, die bis hin zu letalen Folgen, in einigen Fällen auch zu Suiziden führen.
Ich halte diese – wie soll ich sagen?– Verniedlichung der Problematik, die in einem Bericht der Volksanwaltschaft wirklich außergewöhnlich ist – in dem Fall außergewöhnlich negativ ist –, für den einzigen Wermutstropfen, den ich in den Berichten gefunden