derhole jetzt
das, was ich schon im Ausschuss gesagt habe ... (Abg. Mag. Mainoni:
Viel mehr sind jetzt auch nicht hier als im Ausschuss!) – Ja, viel mehr
KollegInnen als im Ausschuss sind jetzt auch nicht da, aber es sind jetzt doch
ein paar hier anwesend, die nicht im Ausschuss waren.
Namens der grünen
Fraktion möchte ich mich sehr herzlich für die Unterstützung, die die
Volksanwaltschaft nicht nur dem Parlament – als dessen Organ –,
sondern insgesamt den Abgeordneten zuteil werden lässt, bedanken. Was die
Kontakte zwischen den VolksanwältInnen und uns Abgeordneten anlangt, so sind
diese ja wahrscheinlich von unterschiedlicher Intensität. Ich jedenfalls habe
sozusagen schon traditionell gute Kontakte zu den Damen und Herren
Volksanwälten – nicht zuletzt deshalb, weil wir einander von der
parlamentarischen Tätigkeit her kennen. Und ich schätze die Arbeit der
VolksanwältInnen außerordentlich, möchte mich aber nicht nur bei Ihnen, sondern
auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft herzlich
bedanken.
Genauso wie
Kollegin Fekter – auch Peter Marizzi hat das gesagt – möchte ich hier
betonen, dass Sie ein echter Quotenhit im österreichischen Fernsehen sind, wie
mir immer wieder gesagt wird, obwohl ich ehrlich sagen muss, dass für mich diese
Sendezeit nicht gerade eine ist, die ich regelmäßig nutzen kann, aber
offensichtlich haben andere einen anderen Lebensrhythmus, und deshalb gibt es
eben bei Ihrer Sendung eine solch stattliche ZuschauerInnen-Zahl.
Als Abgeordnete
kann ich Ihnen auch sagen, dass es in der Bevölkerung oft so ist, dass die
Leute glauben, dass die Volksanwaltschaft noch viel mehr kann als das, wofür
sie dann tatsächlich zuständig ist. Was ich persönlich an Anfragen und Briefen
bekomme, zeigt doch sehr deutlich, dass der Bekanntheitsgrad der
Volksanwaltschaft ein wirklich sehr hoher ist, wiewohl der Informationsstand
darüber, was tatsächlich das Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft umfasst,
damit oft nicht ganz synchron einhergeht.
Die Information,
die Frau Dr. Fekter über jene Arbeit gegeben hat, die wir dann auf Grund
von Anregungen legistischer Natur der Volksanwaltschaft haben, sodass eben
diese ihre Anregungen ernst genommen und vom Nationalrat umgesetzt werden,
klingt ja geradezu beeindruckend, wenn man hört, dass 185 legistische
Anregungen der Volksanwaltschaft umgesetzt worden sind. Allerdings ist das
jetzt der 26. Bericht, den wir hier diskutieren, und wenn ich das grob
umrechne, dann merke ich, dass es lediglich zwischen fünf und sechs Anregungen
pro Jahr sind, die von uns aufgenommen wurden.
Wenn ich jetzt
anhand dieser beiden Berichte – aber das war in den vergangenen Jahren
genauso – vergleiche, wie viele legistische Anregungen von Seiten der
Volksanwaltschaft kommen, kann ich nur sagen: Für den Nationalrat ist es
geradezu eine beschämende Bilanz, wie wenige Anregungen der
Volksanwaltschaft wir da aufgenommen haben. Vieles ist offen, vieles bleibt
offen – und dafür können wir nicht Sie von der Volksanwaltschaft
verantwortlich machen, sondern müssen uns sagen, dass wir das viel ernster zu
nehmen haben, was uns durch Ihre Tätigkeit sozusagen mundgerecht und im Sinne
der Bürgerinnen und Bürger aufbereitet und serviert wird.
In meinen kurzen Ausführungen möchte ich noch auf folgende Tatsachen Bezug nehmen: Neu an den Berichten der Volksanwaltschaft ist – ohne jetzt damit den Berichtsteil, in dem es um die einzelnen Fälle geht, gering schätzen zu wollen – die Einführung dieses Grundrechtsteils, die ja auch von einem neuen Selbstverständnis, das die Volksanwaltschaft entwickelt, zeugt, was eben ihre Arbeit nicht nur im Sinne einer Weiterentwicklung, sondern auch ihres Selbstverständnisses anlangt. Für diese Initiative