Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 170

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Da haben Sie sich vorher nicht informiert! Der Rechnungshof wirft Ihnen das vor: Sie haben die Rahmenbedingungen nicht erkunden lassen.

Zweitens: Sie haben dann das Kaufangebot an die Mieter sozusagen als Erstvariante des Verkaufes eingeschlagen. Im Rechnungshofbericht wird festgestellt, dass Sie in dieser Richtung auch völlig verfehlt an die Sache herangegangen sind, weil Sie keine klaren Bedingungen schafften und weil Sie vor allem diese Hürde einbauten, dass als Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt kaufen können, 25 Prozent der Mieter in einem Objekt Interesse am Kauf zeigen mussten.

Der Rechnungshof sagt, das sei sehr dilettantisch angegangen worden. Die Woh­nungsgesellschaften hatten einen erheblichen Aufwand. Ich habe auf eine meiner 23 Anfragen zu dem Thema von Ihnen in Ihrer Antwort klare Zahlen mitgeteilt bekom­men. Die Gutachterkosten für diesen Murks, der vom Handelsgericht Wien wieder auf­gehoben werden musste, betrugen ja allein bei der BUWOG 9 655 €, bei der WAG 10 645 € und bei der WBG 5 941 €. Die Prozesskosten betrugen bei der BUWOG 17 396 €, bei der WAG 17 940 € und bei der WBG 11 922 €.

Das sind lauter überflüssige Kosten, die die Gesellschaften tragen müssen, die Sie jetzt aber verkaufen wollen. Das heißt, Sie verkaufen ja zum Teil schon lädierte – so formuliere ich es – Gesellschaften, die Sie mit Ihrer dilettantischen, falschen Vor­gangsweise in ein Prozessrisiko hineingehetzt haben. – Das ist nur wieder eines der Elemente, die auch der Rechnungshof kritisiert.

Wenn es um die Begutachtung der Werte und um die Herangehensweise bei der Ver­äußerung geht, ziehen Sie nicht die hauseigenen Fachjuristen bei, sondern Sie verge­ben wieder Gutachten an Universitätsprofessoren. Diese Vergabe hat ebenfalls Kosten verursacht, die der Rechnungshof als belastendes Element, das gar nicht notwendig war, stark kritisiert. Wozu haben wir denn im Finanzministerium kompetente Juristen?

Herr Finanzminister! Der dritte Punkt, den der Rechnungshof kritisiert, ist für mich der allerwichtigste Punkt: Sie haben zu keiner Zeit und in keiner Art und Weise eine Rela­tion hergestellt zwischen einerseits dem, was Sie bei einem Verkauf durch Einnahmen zur Tilgung der Staatsschulden verwenden können, wodurch Sie sich Zinszahlungen ersparen können, und andererseits dem, was Sie doch möglicherweise durch Dividen­den und Abflüsse aus den Gesellschaften über mittlere oder längere Zeiträume an Erlösen erzielen und insofern auch dem Budget zuführen können.

Sie haben ja selbst in einer Anfragebeantwortung zugestanden, dass diese Erlöse durchaus respektabel sind. Das stellen Sie aber nicht in Relation, und das kritisiert der Rechnungshof. Das ist ein massiver fachlicher Mangel und ein Fehler, den Sie als Finanzminister an sich nicht begehen hätten dürfen. – So weit der Rechnungshof.

Jetzt aber ganz konkret zur Anfrage, die Sie mir im September beantwortet haben: Herr Finanzminister! Sie sind mir wieder einiges schuldig geblieben. Sie sprechen schon wieder von Firmengeheimnissen. Eignungskriterien, Fakten, Zahlen und Daten dürfen Sie nicht verraten, wenn es um diese Ausloberangelegenheit Lehman Brothers geht, denn das sei ein Firmengeheimnis.

Sie enthalten mir das Stimmverhalten der Mitglieder der Vergabekommission vor. Sie nennen mir zwar großzügigerweise diesmal die Personen, die da drinnen sitzen: Wie­der gibt es einen Herrn Plech, der von Bedeutung ist, weil er ja Experte ist, wieder gibt es Ihre Mitarbeiter, wieder gibt es Ihre Freunde, die in dieser Vergabekommission sit­zen. Der einzige Beamte, der dort als Mitglied Ihres Ministeriums auch etwas versteht, stimmt dagegen. Und was passiert? – Dieser Beamte wird – mit der „Aktion 55“ oder sonst einer Aktion – in Frühpension geschickt. (Abg. Öllinger: Das ist ja unglaublich!)

 


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