Reihe von Einrichtungen gibt, die das
positiv aufgreifen, dass sich auf der anderen Seite aber der Stellenwert doch
deutlich gewandelt hat, dass es einen sehr deutlichen Trend zu Eigenheimen gibt
und sich mehr als 90 Prozent der Österreicher wünschen, in den eigenen
vier Wänden zu wohnen. (Abg. Mag. Wurm:
Stimmt nicht! Wünschen schon, aber leisten können sie es sich nicht!)
Ich sage Ihnen: Wir haben einfach keine Angst vor dem Eigentum. Wir sind nicht gegen das Eigentum, sondern – ganz im Gegenteil – für das Eigentum. (Abg. Mag. Wurm: Die Menschen können es sich nicht leisten!) Wir wollen Eigentum schaffen und die Möglichkeit zur Eigentumsschaffung geben, weil wir wissen, dass damit Wertsteigerung und auch Altersvorsorge – ein wichtiger Aspekt! – verbunden sind und dass Eigentum auch Sicherheit und Unabhängigkeit bedeutet.
Wenn Sie sich ansehen, dass die Nachfrage nach Mietwohnungen sehr deutlich zurückgegangen ist und fast 70 Prozent der Neubau-Leistung auf Hausbau und Wohnungseigentum entfällt, dann wissen Sie, dass die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung offensichtlich so denkt.
Genau das war der Grund, weshalb diese
österreichische Bundesregierung gesagt hat: Wir geben den Mietern eine Chance
und bieten ihnen erstmals in Österreich diese Wohnungen auch zum Kauf
an. – Ich bin stolz darauf, dass wir das gemacht haben. Es war eine kluge
Vorgangsweise, den Mietern erstmals die Möglichkeit zu geben, Eigentum zu
schaffen und diese Wohnungen zu erwerben, wenn sie wollen. (Abg. Mag. Wurm: Wie viele haben es in Anspruch
genommen?)
Wenn Sie dazu berücksichtigen, dass von uns immer sehr klar gemacht worden ist, dass der Eigentümerwechsel an den Wohnbaugesellschaften keine Auswirkung auf das Vertragsverhältnis beziehungsweise auf das Mietverhältnis zwischen Mietern und Gesellschaft haben wird, weil die strengen gesetzlichen Schutzbestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiterhin voll wirksam sind – was gut so ist, was wichtig ist –, dann sehen Sie, dass wir natürlich immer auch den Mieter im Blickpunkt unserer diesbezüglichen Privatisierungsaktion gehabt haben.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle nochmals sagen, dass ich mich bereits im Dezember 2000 an die Mieter gewendet und auch klargestellt habe, dass selbstverständlich in bestehende Mietverträge aus Anlass der damaligen Gesetzesänderung des WGG in keiner Weise eingegriffen wird und dass die Schutzbestimmungen des WGG selbstverständlich voll aufrecht bleiben, der Mieter also geschützt bleibt.
Ich glaube daher, dass das von uns sehr klar durchgeführt worden ist. Der Mieter hatte in keiner Frage jemals Nachteile, sondern es ist uns gelungen, Chancen aufzumachen und dem Mieter zu sagen, wer möchte, kann Wohnungen erwerben. – Immerhin sind es etwa 1 000 Wohnungen in der BUWOG, an denen es ein sehr deutliches Kaufinteresse gibt; 433 Verträge sind abgeschlossen. In der WAG sind 183 Verträge abgeschlossen. Man sieht also, dieses Angebot ist doch auch angenommen worden!
Frau Abgeordnete, was Ihre Aussagen betrifft, ich hätte nicht informiert, sage ich Ihnen ganz offen: Ich glaube, es gibt wenige Fragen, zu denen man mehr diskutiert hat, zu denen man mehr und umfassender informiert hat und bei denen man transparenter vorgegangen ist als bei dieser Frage.
Sie haben sich, wie Sie ja selbst sehr gut wissen, seit dem Jahr 2000 dieser Frage im Detail angenommen. Es gibt 22 Anfragen, die ich bisher dazu beantworten konnte, von denen einen großen Teil Sie gestellt haben. Es gibt einen Rechnungshofbericht, auf den ich eingehen werde, vier Ministerratsvorträge, zwei Gesetzesänderungen und vier Rechnungshofausschüsse – einer hat bereits getagt, wie Sie schon gesagt haben, drei weitere sind festgelegt. (Abg. Jakob Auer: Was wollt ihr denn noch?) Meine Damen