und Herren! Umfassender kann man gar nicht informieren, als wir das in dieser Frage gemacht haben.
Sie haben Karlheinz Muhr angesprochen. Ich habe Ihnen bereits einmal hier im Hohen Haus gesagt, Karlheinz Muhr hat in der Frage Privatisierung der Wohnbaugesellschaften überhaupt keine Rolle gespielt. Er hat keinen Auftrag von Seiten der Republik und hat auch nicht einen Euro von der Republik bekommen. – Vielleicht nehmen Sie das heute zur Kenntnis! (Abg. Dr. Gabriela Moser: Das habe ich ja nie behauptet!) – Deswegen wollte ich Ihnen nur Ihre Frage beantworten.
Sie haben die Terminologie verwendet, wir
hätten von Beginn an ein „abgekartetes Spiel“ in Richtung Lehman
praktiziert. – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich kann zunächst Ihrer
Wortwahl wirklich nicht beipflichten, und ich habe das im
Rechnungshof-Unterausschuss schon gesagt, den Herr Abgeordneter Kräuter dann
öffentlich gemacht hat. – Das schätze ich zwar auf der einen Seite nicht,
weil man gegen die Vertraulichkeit verstoßen hat, auf der anderen Seite hat
das einer breiten Masse aber die Möglichkeit gegeben, auch nachzulesen, wie
dieses Vergabeverfahren abgelaufen ist. (Abg. Dr. Kräuter: Die haben alle gelacht!)
Mehr, als dass es eine Kommission mit elf Mitgliedern gegeben hat, in der zwei Vorstände der betreffenden Gesellschaften, ein Immobilienexperte, der Leiter der Bundesbeschaffungs GesmbH, zwei Abteilungsleiter aus dem BMF, ein Rechtsanwalt und zwei Universitätsprofessoren gesessen sind, kann man nicht verlangen. – Sie kennen meine Ausführungen dazu, dass wir hoch spezialisierte externe Spezialisten aus dem jeweiligen Fachgebiet beigezogen haben und dass diese Vergabe mit größtmöglicher Objektivität und Transparenz abgelaufen ist. Das ist eine mustergültige Vorgangsweise einer Vergabe, und wenn Sie sich den Rechnungshofbericht ansehen, werden Sie feststellen, dass darin auch in keiner Weise Kritik an der Vergabe geübt wird.
Frau Abgeordnete! Sie haben Maastricht angesprochen. Der Wesensinhalt von Maastricht und die Einschätzung, ob etwas gemäß den Maastricht-Verträgen im Sinne der ESVG-Bestimmungen 1995 akzeptiert wird oder nicht, erfolgt so, dass im Nachhinein von EUROSTAT eine statistische Entscheidung getroffen wird, ob es anerkannt wird oder nicht. Es ist daher überhaupt nicht relevant für diesen Vorgang, denn es ist von uns erstens nicht von vornherein feststellbar, ob es im Sinne der Maastricht-Verträge akzeptiert ist oder nicht, weil wir es nicht entscheiden können, sondern es eine EUROSTAT-Entscheidung im Nachhinein ist. Zweitens hätte es überhaupt nichts verändert, ob es nur für das administrative Defizit gilt oder auch für das Maastricht-Defizit, weil völlig klar war: Die grundsätzliche Entscheidung zu privatisieren ist eine gute Sache, und zwar für die Mieter, weil wir ihnen die Wohnungen zum Kauf angeboten haben, und auch für die Steuerzahler.
Nun komme ich auf Ihr Argument zu sprechen: Sie haben gesagt, wir hätten auf den Rechnungshof bezogen nie verglichen, wie sich auf der einen Seite die Staatsschuld und damit die Zinszahlung verändert und wie es auf der anderen Seite mit den Dividenden aus den Gesellschaften ausschaut. Frau Abgeordnete! Ich folge dem Rechnungshof hundertprozentig in diesem Argument. Der Rechnungshof hat auch gesagt, er kann jetzt noch nicht beurteilen, ob dieser Verkauf ein Erfolg ist oder nicht, weil er genau diesen Zusammenhang hergestellt hat. Natürlich kann er es jetzt noch nicht beurteilen, weil wir noch nicht verkauft haben und er daher nicht weiß, wie hoch der Verkaufserlös ist, so wie wir das selbst auch noch nicht wissen.
Klar ist aber: Die Verzinsung der Staatsschuld macht heute im Durchschnitt ungefähr 5 Prozent aus, das heißt, wir müssen zumindest 500 Millionen € Verkaufserlös erzielen. Warum 500 Millionen €? – Weil wir in den letzten Jahren operativ aus allen Gesellschaften in etwa 25 Millionen € an Dividende bekommen haben.