Land – diesmal ist es Vorarlberg – über Kompetenzhürden hinweg eine Willenserklärung abgeben, in der sie sich zur Sicherung der PatientInnenrechte bekennen. – Ja, Herr Kollege Scheuch, wenn ich PatientInnen sage, sind natürlich die Patienten mitgemeint.
Das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung des Einzelnen korrespondiert mit der Pflicht der staatlichen Gemeinschaft, eine solche auch zur Verfügung zu stellen, und zwar für alle – und nicht nur für jene, die es sich leisten können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Kranke Menschen mit generellen Selbstbehalten, Gebühren und so weiter zu belasten, verletzt diese Pflicht – und ist daher kategorisch abzulehnen! Das heißt, mit jeder Maßnahme in diese Richtung entfernt sich diese schwarz-blaue Bundesregierung von der Willenserklärung, die sie hier und heute abgibt. Ein Trost ist allerdings, dass dank einer funktionierenden Rechtssprechung ein Großteil dieser Maßnahmen – wie man ja beispielsweise anhand der Unfallrentenbesteuerung oder auch der Ambulanzgebühren gesehen hat – nicht von langer Dauer ist.
Das beweist aber auch, sehr geehrte Frau Ministerin, eine andere Tatsache: dass diese Bundesregierung offensichtlich schneller handelt, als sie zu denken in der Lage ist. Und das ist besonders bedenklich, vor allem, wenn es sich um das höchste und sensibelste Gut, das wir haben, handelt, nämlich um die Gesundheit. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Eine optimale Gesundheitsversorgung ist ein öffentliches Anliegen – und keine Privatsache, wie sich das offensichtlich manche von Ihnen vorstellen. In einem funktionierenden Gesundheitssystem muss der faire und gleiche Zugang zu Präventionsmaßnahmen, zur Basisversorgung und zur Spitzenmedizin, und zwar unabhängig von Einkommen und Alter, gewahrt bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Punkt ist mir in der Patientencharta noch aufgefallen, der es auch verdient, näher erörtert zu werden, nämlich die Frage der Haftung für Behandlungsschäden. Das sind mitunter die kompliziertesten Fälle, mit denen man in der Praxis konfrontiert ist, weil es auf Grund der Komplexität physischer Vorgänge oft geradezu unmöglich ist, den Beweis zu erbringen, dass ein Verhalten ursächlich für einen Gesundheitsschaden war. Der Kausalitätsbeweis ist gerade bei Medizin-Haftungsfällen überhaupt der am schwersten zu führende Beweis und kann meist nur, wenn überhaupt, mit einem Riesen-Aufgebot an medizinischen Sachverständigen gelöst werden. Und dann schließt sich erst der Verschuldensbeweis an, der auch nicht viel einfacher zu führen ist.
Umso wichtiger ist es daher, dass es außergerichtliche Möglichkeiten gibt, dass geschädigte Patientinnen und Patienten rasch und unbürokratisch Schadenersatz bekommen. Zwar sind in den vergangenen Jahren bei Ärztekammern und PatientInnenanwaltschaften Schlichtungsstellen eingerichtet worden, allerdings bewegen sich diese weitgehend im rechtsfreien Raum, weil es nur sehr vage verfahrensrechtliche Vorschriften gibt. Die Gefahr, dass sich Geschädigte unter den tatsächlich zustehenden Entschädigungssummen abspeisen lassen, weil sie die Kosten und Risken eines Rechtsweges fürchten, ist sicherlich gegeben.
Um bei den bereits angesprochenen Schwierigkeiten im Falle von Behandlungsschäden zu seinem Recht zu kommen, sollten wir uns auch in Österreich verstärkt Gedanken über eine umfassende Neuregelung der Medizinhaftung machen. Geschädigten und potenziell Haftpflichtigen wäre sicherlich mit einer stärkeren Betonung des Versicherungsprinzips am meisten gedient, wie es ja auch Teil der SPÖ-Gesundheitsinitiative ist, die Kollege Lackner unlängst vorgestellt hat. Das würde auch die Patienten-