Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 49

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Die Diskussion um die Reform des Außerstreitverfahrens hat bereits im Jahre 1973 begonnen, und Broda hätte sie durchaus mehr forcieren können, das sage ich ganz offen. Wir haben damals schon gewusst, dass wir ein neues Außerstreitgesetz brau­chen, ich gebe aber zu, dass das sehr schwierig war, und bestätige ausdrücklich, dass das nicht ein Minister allein zustande bringen konnte, sondern dass es sich natürlich um das Ergebnis einer legistisch hervorragenden Beamtenschaft handelt. Ich nehme den Dank für diese Beamten ausdrücklich und gerne entgegen. (Allgemeiner Beifall.)

Das Team um Sektionschef Dr. Hopf, Dr. Stabentheiner und Dr. Kloiber war hier feder­führend tätig. Nicht zum ersten Mal hat es seine Visitenkarte in diesem Haus abge­geben, und nicht zum ersten Mal konnten Sie sehen, wie objektiv und wie wissen­schaftlich diese Beamten tätig sind. Es freut mich, dass sie heute hier sind. (Allge­meiner Beifall.)

Wenn Sie mit Kennern der Materie über das alte Außerstreitgesetz, das aus dem Jahr ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, weshalb Sie die objektive Information nicht wollen. Ich sage es Ihnen noch einmal: Das alte Außerstreitgesetz stammt aus dem Jahr 1854, und wir haben natürlich viel Arbeit gehabt, um es von Grund auf zu erneuern. Es ist eines jener Gesetze, die von Grund auf zu erneuern waren, weil sie insgesamt nicht mehr den rechtsstaatlichen Kriterien von heute ent­sprochen haben.

Das beginnt beim Parteienbegriff, das setzt sich fort bei der Durchführung der Ver­handlungen, und vor allem – das möchte ich hier auch deponieren, Frau Abgeordnete Bures – gibt es in erster Instanz keine Vertretungspflicht. Jeder kann mit einer Person seines Vertrauens oder auch allein hingehen und wird dort sein Recht finden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir danken auch den Richtern, die hier großartig mitgearbeitet und viele Ideen einge­bracht haben, insbesondere Richter Dr. Fucik vom Oberlandesgericht Wien. Das muss auch einmal gesagt werden dürfen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP. – Abg. Bures: Und die Richter „bedanken“ sich auch bei Ihnen!)

Nun zur Frage, ob es einen Rückschritt gibt oder nicht. – Es gibt ihn selbstverständlich nicht. Kein einziges Gesetz und keine einzige Novelle, die wir gemacht haben, hat einen Rückschritt zu verantworten.

Wir haben, wie Sie, Frau Abgeordnete Bures und alle anderen, die sich dazu geäußert haben, möglicherweise wissen, im österreichischen Kostenrecht das Gerechtig­keits­prinzip. Das heißt: Wer in einem Verfahren obsiegt oder gewinnt, wie immer Sie es aus­drücken, bekommt seine Kosten vom Gegner im Verhältnis des Obsiegens ersetzt. Das ist gerecht, denn es ist nicht einzusehen, dass derjenige, der die Hilfe und die Tätigkeit des Gerichtes zu Unrecht in Anspruch nimmt, auch noch dadurch belohnt wird, dass das gratis geschieht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben bei Gerichtsverfahren in Mietrechtssachen und bei Verfahren vor der Schlich­tungsstelle natürlich im Auge gehabt, dass dieses Gerechtigkeitsprinzip zwar eingeführt wird, aber in einer Art und Weise, dass es insgesamt eine Verbesserung darstellt. Deshalb betone ich das, was schon Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé sehr deutlich gesagt hat: Vor der Schlichtungsstelle gibt es keine Änderungen, weder be­züglich der Existenz der Schlichtungsstelle noch in der Frage des Kostenersatzes! Hier gibt es keinen Kostenersatz, auch in Zukunft nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Mainoni: So ist es!)

Frau Abgeordnete Bures! Gehen Sie mit dem von Ihnen erwähnten Antrag zur Schlich­tungsstelle (Abg. Bures: Aber das ist doch so einfach, Herr Minister!), Sie werden


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