Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 50

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dann eine entsprechende Auskunft bekommen. Ich nehme deshalb nicht darauf Bezug, weil Sie es unterlassen haben, den Fall ausreichend zu anonymisieren. Wenn ich darauf eingehe, weiß man, um wen es sich handelt. (Abg. Bures: Das sagen sie ja nur mir!) Dieses Präjudiz verlangen Sie bitte nicht von mir! Nehmen Sie das bitte zurück! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie von der Schlichtungsstelle keine Auskunft bekommen (Abg. Bures: Ge­stehen Sie ein, dass Sie nicht in der Lage sind!), dann gehen Sie zu einem der 3 600 österreichischen Rechtsanwälte. Die erste Auskunft dort ist gratis, sie wird ausreichen. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Bures: Das ist ja keine Schande! Das macht ja nichts!)

Nun zur Frage selbst: Was ist gerecht, was ist ungerecht? – Ich gebe Ihnen folgendes Beispiel: Ein Hauseigentümer oder Hausverwalter schreibt im Jahr 1990 – das ist eine hypothetische Jahreszahl – bestimmte Betriebskosten, zum Beispiel Liftreparatur­kos­ten, die er nicht verrechnen darf, zu Unrecht vor. Der Mieter geht zur Schlichtungsstelle und erhält dort Recht. Im nächsten Jahr aber schreibt der Hauseigentümer die Repa­raturkosten wieder – und natürlich wieder zu Unrecht – vor. (Abg. Neudeck: Das muss die Gemeinde Wien sein!) Der Mieter geht zur Schlichtungsstelle, das Verfahren wird ver­schleppt; es kommt zu einem Gerichtsverfahren, er kämpft sich durch und gewinnt neuerlich, muss aber seinen Aufwand wieder selbst bezahlen. Das kann sich dann in den Jahren 1993, 1994, 1995 neuerlich wiederholen.

Das ist ungerecht – es sei denn, er begibt sich in den Schutz einer Vorfeldorganisation einer politischen Partei beziehungsweise einer politisch orientierten Organisation, zum Beispiel der Mietervereinigung, deren Obfrau Sie, Frau Bures, ja sind. Das ist aber doch nicht notwendig. Warum drängen wir Leute auf der Suche nach ihrem Recht in politische Organisationen? Es soll jeder, der Recht bekommt, sich auch eines Rechts­anwalts bedienen dürfen, und nicht nur die Mietervereinigung, um sich vor Gericht durchkämpfen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und tun Sie doch nicht so, als ob Sie für Ihre Tätigkeit nichts verlangen würden! Das stimmt nämlich nicht. Die Mieter zahlen Jahr für Jahr Beiträge, auch dann, wenn sie gar keinen Rechtsschutz benötigen. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Ge­ben Sie das Geld zurück, wenn der Mieter nichts beansprucht? – Ich glaube nicht! Sie vereinnahmen Gelder, für die Sie gar keine Gegenleistung erbringen, und das Jahr für Jahr, von jenen Mietern, die überhaupt keinen Rechtsschutz vor Gericht benötigen, weil die Hauseigentümer ohnedies korrekt abrechnen. Das muss auch gesehen wer­den! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Wurm: Es gibt auch solidarische Beiträge, Herr Minister!)

Wenn Sie das Beispiel für Beispiel durchdenken, so werden Sie sehen, dass dieses Gesetz mehr Gerechtigkeit bringt. Warum sind denn die Mieterschutzverfahren so leicht zu beurteilen? – Weil die Hauseigentümer nach einem genauen Katalog – Punkt für Punkt, Ziffer für Ziffer – Euro für Euro in der Betriebskostenabrechnung zu Papier bringen und diese im Haus aushängen müssen, sodass jeder (Abg. Bures: Völlig falsch!) – zumindest jeder Fachmann – überprüfen kann, ob die Betriebskostenabrech­nung richtig oder falsch ist.

Wenn ich das überprüfen kann, dann weiß ich auch, ob ich vor Gericht gewinne oder unterliege. (Abg. Bures: Dann sagen Sie es mir in meinem Beispiel!) Deswegen sind diese Verfahren leicht zu prognostizieren, und deswegen ist es gar nicht notwendig, dass die Mieter ihr Geld Jahr für Jahr zur Mietervereinigung tragen. Es genügt viel­mehr, wenn sie einmal in fünf Jahren einen Anwalt bezahlen und dieses Geld dann, wenn sie gewinnen, vom Gegner sogar ersetzt bekommen. Das ist Gerechtigkeit, und


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