Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 51

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das wollen wir haben! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer: Unwahrscheinlich!)

10.46

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.46

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn es ein Gebiet, eine politische Materie gibt, wo die Erstarrung und Rückwärtsverliebtheit der SPÖ geradezu symbolhaft zum Ausdruck kommt (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen), dann ist es das Miet- und Wohnrecht. Ich werde trotzdem versuchen, sachlich auf diese not­wendige Reform des Außerstreitverfahrens im Wohnrecht einzugehen.

Natürlich ist die gesamte Wohnbevölkerung – Mieter, Vermieter – potentiell davon be­troffen, und natürlich ist daher der freie Zugang, der barrierefreie Zugang zum Recht für alle hier ein besonderes Anliegen. Und dafür wurden nicht nur Vorkehrungen ge­troffen, sondern es gibt auch eindeutige Verbesserungen im Verhältnis zur Rechtslage von 1922, der Frau Kollegin Moser nachgeweint hat.

Erstens: Der Zugang zur Schlichtungsstelle bleibt kostenfrei.

Zweitens: Die Kosten des Verfahrens und der Vertretung im Verfahren können dem Obsiegenden in Zukunft ersetzt werden. Dies ist allerdings keine starre Bestimmung, sondern vom Richter nach Billigkeit zuzumessen. Das heißt: Ein sozial Schwacher, der falsch informiert wurde, aber nicht bei einer Mietervereinigung ist, wird beim ersten Versuch wahrscheinlich keine Kosten zu tragen haben, sehr wohl aber derjenige, der schon bisher und bewusst die Kostenfreiheit zur Rechtsbeugung und zum eigenen Nutzen in Anspruch genommen hat.

Ein Beispiel: Bisher war es einem Wohnungseigentümer, der die Heizkosten­abrech­nung etwa einer größeren Anlage durch einen Ziviltechniker überprüfen hat lassen, nicht möglich, diese Kosten von der Hausverwaltung ersetzt zu bekommen. Bisher war es einem Mieter, der eine Nutzflächenfeststellung überprüfen hat lassen, weil sie falsch war – wie es übrigens die Gemeinde Wien vor allem in ihren Bauten aus den fünfziger und sechziger Jahren flächendeckend gemacht hat –, nicht möglich, die Kosten für dieses Verfahren zurückzubekommen. Er hat nur dann eine Chance darauf gehabt, wenn er Mitglied einer diese Versicherungsfunktion wahrnehmenden Mietervereinigung war.

Und das, Frau Kollegin Bures, werfe ich Ihnen vor, nicht, dass Sie in bestimmten Rechtsfragen anderer Ansicht sind. Sie stellen hier Ihr Privatinteresse an der österreichischen, an der sozialistischen Mietervereinigung eindeutig über die Inter­es­sen der rechtsuchenden Bevölkerung. Das lehnen wir ab, und das verbessern wir mit diesem Gesetzesbeschluss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

Ein zweites mir wichtiges Anliegen in diesem Wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz ist der Ersatz eines vorläufigen, unstrittig zu stellenden Mietzinses in bisher oft jahrelang dauernden Verfahren wegen Nichtbezahlung des Mietzinses.

Bisher war es möglich, dass jemand eine Räumung wegen Nichtbezahlung des Mietzinses jahrelang in die Länge ziehen konnte, nämlich durch wiederholtes Ausweichen auf ein kostenfreies außerstreitiges Verfahren, etwa zur Überprüfung des Mietzinses, zur Betriebskostenüberprüfung und so weiter und so fort, sodass der Vermieter nicht einmal die Kosten für die Wohnung oder das Haus hereinbekommen hat. Auch das wurde übrigens von der SPÖ in alter ideologischer Verblendung


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